Die Verpackungsordnung ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die festlegt, wie Verpackungen zu gestalten und zu verwenden sind. Denn je mehr Waren produziert, verschickt und konsumiert werden, desto höher das Aufkommen an Verpackungsmüll. Zur Regelung dieses Problems hatte der deutsche Gesetzgeber 1991 die Verpackungsverordnung ins Leben gerufen, die 2019 vom Verpackungsgesetz abgelöst wurde. Doch was bedeuten diese gesetzlichen Vorgaben für Ihr Unternehmen? Und was müssen Sie bei der Verpackung Ihrer Waren beachten?
Die Verpackungsverordnung wurde in Deutschland 1991 verabschiedet, um die Verantwortung der Unternehmen für die Entsorgung ihrer Verpackungen zu regeln. Ziel war es, das Aufkommen von Verpackungsmüll zu senken. Denn durch die teilweise Übertragung der Verantwortung auf die Wirtschaft lag es umso mehr im Interesse der Unternehmen, ihren Gebrauch von Verpackung zu reduzieren bzw. auf recycelbare Lösungen zu setzen.
Die Verpackungsordnung für Deutschland enthält verschiedene Vorschriften, die sich auf alle Bereiche von Verpackungen beziehen. Dazu gehören:
Die Verpackungsverordnung unterscheidet in drei verschiedenen Verpackungsarten:
Verkaufsverpackungen – Verkaufsverpackungen sind für den Endverbraucher bestimmt. Sie dienen dazu, die Ware zu schützen sowie zu präsentieren und können aus verschiedenen Materialien wie Papier, Pappe, Kunststoff oder Glas bestehen. Verkaufsverpackungen sind ein Teil der Verpackungsordnung und unterliegen daher bestimmten Vorschriften, die sich auf Materialien, Größe, Gewicht und Kennzeichnung von Verpackungen beziehen. Zudem gibt es spezielle Regelungen für Verkaufsverpackungen, die Nahrungsmittel enthalten. Dazu zählen beispielsweise Hygienevorschriften und die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung. Verkaufsverpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie möglichst wiederverwendet oder wiederverwertet werden können und dürfen nicht umweltgefährdend sein. Beispiele für Verkaufsverpackungen sind Zahnpasta-Tuben oder eine Milchtüte.
Umverpackungen – Zu den Umverpackungen gehören nicht notwendige Packungen, die Werbezwecken dienen oder die Lagerung erleichtern. Darüber hinaus können sie die Waren zusätzlich vor Schäden oder Verschmutzungen schützen. Die Faltschachtel bei einer Tube Zahnpasta ist dafür ein gutes Beispiel. Endverbraucher können diese Umverpackungen beim Einkauf im Laden zurücklassen. Diese Art der Verpackung kann ebenfalls aus diversen Materialien wie Papier, Karton oder auch Glas bestehen.
Transportverpackungen – Zu den Transportverpackungen gehören unter anderem Versandkartons, die den Transport von Waren erleichtern und diese dabei schützen. Auch diese Art der Verpackung kann wiederverwendbar sein – etwa in der Form von Transportboxen aus Holz oder Metall. Ihre Entsorgung lag laut Verpackungsverordnung in der Verantwortung der Hersteller, nicht der Verbraucher. In der Regel wird die Transportverpackung durch Verkaufsstellen entsorgt.
Die bisher gültige Verpackungsverordnung wurde 2019 vom umfassenderen Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst. Ziel des Gesetzes ist es, die Recyclingfähigkeit und die Recyclingquoten von Verpackungen zu steigern und gleichzeitig den Verpackungsmüll zu reduzieren. Dafür gilt grundsätzlich:
§ Wer in Deutschland gewerbsmäßig befüllte Verpackungen in Umlauf bringt, ist dafür verantwortlich, dass diese verwertet oder zurückgenommen werden.
§ Hersteller und Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen, müssen diese dem Gesetz nach lizenzieren. Hersteller von Transport- oder Umverpackungen müssen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sein.
§ Auch für Online-Händler, die verpackte Ware vertreiben, gilt das Verpackungsgesetz. Anders als früher müssen sie auch Versand- und Füllmaterial lizenzieren lassen. Aber: Wenn der Hersteller bereits die Produktverpackung lizenziert hat, müssen sie dafür nicht mehr aufkommen.
Die EU-Verpackungsrichtlinie und die Verpackungsverordnung in Deutschland sind zwei gesetzliche Regelungen, die sich mit der Gestaltung und Verwendung von Verpackungen beschäftigen. Es gibt jedoch einige Unterschiede zwischen beiden Regelungen:
Die Verpackungsverordnung enthält auch spezielle Regelungen für bestimmte Verpackungen oder Verpackungsmaterialien, die aufgrund ihrer Eigenschaften oder ihres Einsatzbereichs besondere Anforderungen an die Gestaltung und Verwendung stellen. Dazu gehören beispielsweise Verpackungen für Lebensmittel.
Verpackungen, die Lebensmittel enthalten, müssen nach der Verpackungsverordnung hygienisch sein und dürfen keine gesundheitsgefährdenden Stoffe enthalten. Zudem müssen sie so gestaltet sein, dass die Lebensmittel sicher transportiert sowie gelagert werden können und ihre Qualität erhalten bleibt.
Auch Verpackungen für Gefahrgüter werden gesondert behandelt. Verpackungen, die Gefahrgüter enthalten, müssen nach der Verpackungsverordnung besondere Anforderungen erfüllen, um die Sicherheit beim Transport zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem besondere Kennzeichnungen und spezielle Materialien.
Verpackungen für Medizinprodukte müssen nach der Verpackungsverordnung ebenfalls spezielle Anforderungen erfüllen, um die Sicherheit und Qualität der Medizinprodukte zu gewährleisten. Auch hier gehören Vorschriften zu den Materialien und Kennzeichnungen dazu.
Abschließend unterliegen Verpackungen, die aus schädlichen Materialien wie PVC bestehen, Sonderregelungen nach der Verpackungsverordnung. Sie dürfen nur in bestimmten Fällen verwendet werden und müssen darüber hinaus zusätzliche Kriterien erfüllen.
Wenn Sie Ihre Waren international verschicken, müssen Sie auch auf die rechtlichen Bestimmungen im Zielland achten. Denn als Pendant zum Verpackungsgesetz in Deutschland gelten beispielsweise in anderen Ländern der EU ähnliche Verpackungsverordnungen.
Verpackungslizenzen sind dabei immer Genehmigungen, die von Regierungen oder anderen behördlichen Stellen für die Verwendung von bestimmten Verpackungsmaterialien oder -methoden erteilt werden.
Zum Beispiel kann es für den Versand von Produkten in bestimmte Länder erforderlich sein, dass die Verpackung gewissen Sicherheitsstandards entspricht, um die Integrität der Produkte während des Transportprozesses zu gewährleisten. In anderen Fällen können Verpackungslizenzen erforderlich sein, um sicherzustellen, dass die Verpackungen umweltfreundlich sind und den Vorschriften zur Müllverwertung entsprechen.
Um eine Verpackungslizenz für den internationalen Versandhandel zu erhalten, müssen Unternehmen in der Regel einen Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen und die jeweiligen Anforderungen erfüllen. Dies kann je nach Land und Art der Verpackung unterschiedlich sein und kann auch von Unternehmen zu Unternehmen variieren. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen, die im internationalen Versandhandel tätig sind, sich über die geltenden Vorschriften und Anforderungen in den Ländern informieren, in die sie versenden möchten.
Vergewissern Sie sich also unbedingt, welche Bestimmungen im Zielland gelten und inwieweit Sie hier für die Entsorgung mit verantwortlich sind. Auf europäischer Ebene gilt es, in jedem Jahr die Entwicklung der EU-Verpackungsrichtlinie und ihrer Implementierung im Auge zu behalten.
Möchten Sie eine Verpackungslizenz beantragen, werden diverse Informationen abgefragt und es müssen eine Reihe von Dokumenten vorgelegt werden:
Es ist wichtig, dass Unternehmen alle erforderlichen Informationen und Dokumente sorgfältig zusammenstellen und vollständig einreichen, um ihre Chancen auf die Erteilung einer Verpackungslizenz zu erhöhen. Die zuständige Behörde wird dann den Antrag prüfen und entscheiden, ob die Verpackungslizenz erteilt wird oder nicht.
Es ist möglich, dass Ihr Unternehmen für die Erteilung einer Verpackungslizenz Gebühren zahlen muss. Die Höhe dieser Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Verpackung und dem Land, in dem sie verwendet werden soll.
Das Verpackungsgesetz bringt Herausforderungen, aber auch neue Chancen für den Onlinehandel mit sich. Denn es trägt dazu bei, dass Unternehmen verantwortungsbewusster mit Ressourcen umgehen und die geltenden Regelungen auch international eingehalten werden. Wenn Sie Hilfe bei der Lizenzierung Ihrer Verpackungen brauchen, wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter in einem MBE Center in Ihrer Nähe. Gemeinsam klären wir, in welchem Umfang Sie Verpackungslizenzen anfordern und an wen Sie sich dazu wenden müssen.
Sie erreichen uns telefonisch – ohne Warteschleife und Computeransagen. Wir sind immer persönlich für da. Darüber hinaus sind wir bundesweit an mehr als 150 Standorten und damit auch in Ihrer Nähe vertreten.
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