Grenzüberschreitende Logistik ist im modernen Business unabdingbar. Mail Boxes Etc. ist ihr starker Partner auch über den nationalen Versand hinaus. Beim Versand in Europa genießen Sie als MBE-Kunde alle wichtigen Vorteile, die auch für den inländischen Versand gelten:
Der Grundsatz eines freien Warenverkehrs über nationale Grenzen hinweg erschließt Unternehmen in der EU einen riesigen gemeinsamen Markt. Aber auch, wenn Zollbestimmungen in der Regel entfallen, sind Einfuhrbedingungen zu beachten. Mit der Entfernung und der Anzahl überwundener Landesgrenzen steigen auch die Anforderungen an den Transportdienstleister. Die Optimierung der Versandkosten für den europäischen Versand stellt eine weitere Herausforderung dar. MBE kann Ihnen mit zahlreichen Logistikpartnern die besten und wirtschaftlichsten Lösungswege aufzeigen.
Beim Nicht-EU-Versand in Europa kommen die Zollbestimmungen dann voll zum Tragen und erhöhen sowohl den Aufwand als auch die Unwägbarkeiten für den Versand von Briefen, Paketen, Päckchen, Paletten und Fracht.
Wir sind Ihr idealer Partner für Importe und Exporte und bringen für Ihre Warenlieferungen ins Nicht-EU-Ausland die richtige Expertise mit.
Weiter unten sehen wir uns der Reihe nach an, wie sich der Versand von Waren und Dokumenten zunehmend komplex darstellt, wenn Länder zunächst innerhalb, dann außerhalb der EU beteiligt sind. Allein in Europa sind dies wichtige Wirtschafts- und Handelspartner wie die Schweiz, aber auch die Türkei und natürlich Großbritannien.
Mit seinem globalen Netzwerk kann Mail Boxes Etc. Sie in allen Szenarien wirkungsvoll unterstützen.
Anders als im inländischen Versand kommt es im europäischen Versand nicht nur auf Art Menge Gewicht und Maße der Waren an. Die internationalen Versender haben in Ihren Versandtarifen die Welt in Zonen eingeteilt. Hierbei ist der Versand aus Deutschland in mitteleuropäische EU-Länder am günstigsten und am teuersten in Nicht-EU-Länder.
Durch unsere Logistikpartner und eine Vielzahl von Angeboten und Services finden wir das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihren Europa-Versand, gleich ob es um Palettenfracht, Pakete oder Päckchen in Europa geht. Unsere Preise sind so individuell wie unsere Leistungen. Nehmen Sie daher den persönlichen Kontakt mit uns auf – ganz ohne Warteschleife und Bandansage.
Ihr Business wächst? Herzlichen Glückwunsch! Wenn Sie jetzt mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft benötigen, ist MBE ein starker und verlässlicher Partner an Ihrer Seite. Wir haben das Know-how rund um den Versand in Europa und in alle Welt, kennen uns mit den jeweils bestehenden Zollbestimmungen aus. Durch persönliche Beratung finden wir für Sie individuelle Lösungen und sparen Ihre vielleicht wichtigste Ressource: Zeit.
Der Versand innerhalb der EU ist im Grundsatz frei von Zöllen und Abgaben. Der deutsche Zoll kontrolliert nur, ob die Einfuhrbedingungen für bestimme Waren beachtet werden.
Für bestimmte Waren und Wirtschaftsgüter sind aber Einschränkungen zu beachten oder Steuern zu entrichten.
Einschränkungen für die Ein- und Ausfuhr innerhalb der EU gibt es für gefährliche Güter wie Feuerwerk, Waffen und brisante Chemikalien – was sich eigentlich fast von selbst versteht, weil der Handel mit derartigen Gütern auch im Inland bereits streng reguliert ist.
Verbrauchsteuerpflichtige Waren – also insbesondere Tabakwaren und Spirituosen - können vom Absender zunächst unversteuert versandt werden, da die Steuer am Bestimmungsort erhoben wird. Bei der Einfuhr in ein anderes EU-Land muss dann die Verbrauchsteuer entrichtet werden. Wenn dies nicht durch den Versender oder das Versandunternehmen geregelt wird, fällt die Verpflichtung dem Empfänger zu.
Die Regelungen zur Verbrauchsteuer gelten übrigens auch für den Versand zwischen Privatpersonen, da die Waren „gewerblich bezogen“, also nicht persönlich mitgebracht wurden. Die meisten Waren können jedoch ungehindert von EU-Land zu EU-Land verschickt werden.
Für den Warenverkauf zwischen Unternehmen innerhalb der EU benötigen beide Seiten eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der gewerbliche Empfänger der Waren ermittelt die anfallende Umsatzsteuer und führt sie an die nationalen Steuerbehörden ab.
Im Grundsatz gilt für die Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Warenverkehr, dass sie nach dem Bestimmungslandprinzip immer in dem Land abgeführt wird, in das die Ware verschickt wird.
Für Auslandssendungen im Online-Handel (also B2C) wurde in der EU eine „Lieferschwelle“ von aktuell 10.000 Euro festgelegt. Die Umsatzsteuer für Warenverkäufe unterhalb dieser Lieferschwelle wird als Vorsteuer im Land des Versenders abgeführt. Jenseits der Lieferschwelle muss die Umsatzsteuer im Bestimmungsland des Pakets oder Päckchens abgeführt werden.
Sondergebiete der EU sind zumeist Inseln, die zum Staatsgebiet eines EU-Landes gehören. Beispiele sind die deutsche Insel Helgoland, die spanischen Kanaren (ESP), das Dänemark zugehörige Grönland und die französischen Überseegebiete.
Eine Gruppe dieser Sondergebiete gehört nicht zum Zollgebiet der EU. Daraus ergibt sich, dass Einfuhren aus solchen Gebieten wie Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern behandelt werden müssen. Die zweite Gruppe der Sondergebiete gehört zwar zum Zollgebiet, nicht aber zum Steuergebiet eines EU-Landes. Daraus ergeben sich abweichende Verfahren bei der steuerlichen Behandlung.
Die notwendige Neuregelung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU war einer der hartnäckigsten Bremsklötze der Brexit-Verhandlungen. Um der komplexen Situation Irlands mit der EU-Republik im Süden und dem Nicht-EU-Norden und Zollkontrollen zu vermeiden, wird nun weiterhin so verfahren, als sei ganz Irland noch Teil des Zollgebiets der EU.
Bei Ausfuhren und Einfuhren nach Großbritannien wurde dagegen die komplette Palette der Zollformalitäten wieder eingeführt.
Für die Warenausfuhr ins Vereinigte Königreich registrieren Sie sich zunächst für eine EORI- Nummer (Economic Operator Identification Number). Deklarieren Sie Ihre Sendung möglichst gut und genau nach Wert und Inhalt. Entscheidend für weitere Bestimmungen ist, ob der Warenwert höher oder niedriger liegt als 135 GBP. Sie benötigen auch eine Handelsrechnung in englischer Sprache, müssen Ihren Waren einen sogenannten HS-Code zuweisen, sodass die Waren für den Zoll eindeutig klassifiziert sind, und müssen die Bestimmungen zur Einfuhrumsatzsteuer beachten.
Mail Boxes Etc. steht an Ihrer Seite, um Sie im Vorfeld zu beraten und bei der Abwicklung Ihrer Versandaufträge, einschließlich Zoll, nach Großbritannien und in andere Nicht-EU-Länder zu unterstützen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
*Das Service-Angebot kann je nach Standort und MBE Center variieren.