Die Brexit-Übergangsphase ist nun beendet und seit dem 1. Januar 2021 ist Großbritannien nicht mehr Teil der EU-Zollunion. Es gibt zusätzliche Anforderungen, die nun beim Versand zwischen Großbritannien und der Europäischen Union zu beachten sind.
Mail Boxes Etc. steht an Ihrer Seite, um Sie im Vorfeld zu beraten und bei der Abwicklung Ihrer Versandaufträge, einschließlich Zoll, von und nach Großbritannien zu unterstützen.
Auf dieser Seite können Sie sich darüber informieren, inwiefern sich die Versandprozesse geändert haben und wie der grenzüberschreitende Handel im Jahr 2021 und in Zukunft reibungslos verläuft.
Alle Waren von und nach Großbritannien unterliegen einer Prüfung durch den Zoll. Daher ist ab sofort eine vollständige und korrekte Übermittlung der Daten zu Sendungen notwendig, um diese reibungslos weiter zu befördern. Die gute Nachricht: Mit Mail Boxes Etc. an Ihrer Seite sind Sie jederzeit bestens vorbereitet! Wir geben Ihnen die nötige Unterstützung, um weiterhin Ihren Kunden die beste Servicequalität zu bieten.
Das Abkommen schafft neue Spielregeln für den Handel zwischen Großbritannien und der Europäischen Union. Details des Abkommens werden weiter ausgearbeitet, bestätigt sind jedoch folgende Änderungen, die sich auf Ihren Versand seit dem 1. Januar 2021 auswirken:
Für Ihre Warensendungen zwischen Großbritannien und Europäischen Union ist seit dem 1. Januar 2021 eine Zollerklärung erforderlich. Obwohl sich das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien auf "Nulltarife" (Null Zoll-Sätze) bezieht, besteht trotzdem die Notwendigkeit, eine Zollerklärung zu erstellen.
Dafür ist unter anderem eine Handels- oder Pro-Forma-Rechnung in englischer Sprache erforderlich, auch wenn keine Zölle auf Waren erhoben werden. Die Einfuhr-Umsatzsteuer wird weiterhin erhoben. Länderspezifische Beschränkungen bleiben weiterhin bestehen und alle damit verbundenen Lizenzen bleiben ebenfalls erforderlich.
Durch das Abkommen wurde ebenso geregelt, wie eine zollbegünstigte Einfuhr durch eine Präferenzerklärung stattfinden kann. Dazu muss unbedingt das Ursprungsland in der Handels- oder Proforma-Rechnung für B2B- und B2C-Sendungen ausgewiesen sein. Bitte verwenden Sie für den Versand von Waren aus Großbritannien oder der Europäischen Union, die die Anforderungen an die Ursprungsregeln erfüllen, eine entsprechende Erklärung.
Ohne eine solche Erklärung ist es nicht möglich, die Zollbefreiung zu beantragen. Eine nachträgliche Änderung der Dokumentation nach der Abfertigung ist, falls überhaupt möglich, kostenpflichtig. Bleiben Sie informiert! Wir bei Mail Boxes Etc. geben Ihnen die nötige Unterstützung, um weiterhin Ihren Kunden die beste Servicequalität zu bieten.
Der Brexit hat auch Auswirkungen auf den Onlinehandel. Dieser Beitrag ist nur für Onlinehändler relevant, die mit ihrem Shop nach Großbritannien oder aus Großbritannien heraus verkaufen. Das wichtigste für Onlinehändler wird es jetzt sein, ihr E-Commerce-Business auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen.
Durch den Ausstieg aus der Europäischen Union ab dem 1. Januar 2021 wurden für den Import beider Seiten Zollformalitäten eingeführt. Im Zuge dessen kann es sein, dass sich ein Onlinehändler bzw. ein Betreiber einer Online-Shop-Plattform, abhängig vom Warenwert, für die Abfuhr der Mehrwertsteuer bei der britischen Steuerbehörde registrieren.
Für Waren bis 135 Pfund fällt für den Shopbetreiber eine Einfuhrumsatzsteuer an. Bei Waren im Wert von über 135 Pfund hat der Empfänger die Einfuhrumsatzsteuer zu tragen.
Zusätzlich müssen Sie die Zollbehörden unter Angabe der EORI-Nummer (Economic Operator Identification) informieren. Auch wenn Sie bereits eine europäische EORI-Nummer besitzen, kann es sein, dass Sie für den Versand nach Großbritannien oder Nordirland eine separate EORI-Nummer beantragen müssen. Falls Sie hierzu Fragen habe, sprechen Sie uns gerne an.
Für den Versand aus Großbritannien in die Europäischen Union gelten die Zollformalitäten der Europäischen Union. Ebenso ist auch hier die Angabe einer EORI-Nummer notwendig. Zudem muss eine Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden, wenn der Warenwert 22 Euro übersteigt.
Für datenschutzrelevante Aspekte aufgrund des Brexit wurde eine verlängerte Übergangsphase bis mindestens 30. April 2021 festgelegt. Danach kann es jedoch zu veränderten Datenschutzbestimmungen kommen, die Auswirkungen auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben kann. In Kraft tretende Anpassungen müssen Sie dann entsprechend umsetzen.
Zu beachten: | Grundsätzlich gilt: |
---|---|
|
Wenn Sie ein spezifisches Versandanliegen nach Großbritannien haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir werden Ihnen sehr gerne fallbezogen zur Seite stehen! |
Das Abkommen schafft neue Spielregeln für den Handel zwischen Großbritannien und der Europäischen Union. Details des Abkommens werden weiter ausgearbeitet, bestätigt sind jedoch folgende Änderungen, die sich auf Ihren Versand seit dem 1. Januar 2021 auswirken und zu berücksichtigen sind. Wir haben für Sie alles Wichtige auf einer Seite zusammengefasst, die Sie sich speichern und ausdrucken können:
Letztes Update 27.01.2021 - Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir alle dargereichten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen haben und dieses auch weiterhin tun werden. Allerdings können wir aufgrund der unklaren Abläufe und stetigen Änderungen kein Gewähr für die gemachten Angaben übernehmen.