Garantierter Versand nach Großbritannien trotz Brexit
Mit Mail Boxes Etc. sind Sie vorbereitet


Die Brexit-Übergangsphase ist nun beendet und seit dem 1. Januar 2021 ist Großbritannien nicht mehr Teil der EU-Zollunion. Es gibt zusätzliche Anforderungen, die nun beim Versand zwischen Großbritannien und der Europäischen Union zu beachten sind.

Mail Boxes Etc. steht an Ihrer Seite, um Sie im Vorfeld zu beraten und bei der Abwicklung Ihrer Versandaufträge, einschließlich Zoll, von und nach Großbritannien zu unterstützen.

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Auf dieser Seite können Sie sich darüber informieren, inwiefern sich die Versandprozesse geändert haben und wie der grenzüberschreitende Handel im Jahr 2021 und in Zukunft reibungslos verläuft.

Alle Waren von und nach Großbritannien unterliegen einer Prüfung durch den Zoll. Daher ist ab sofort eine vollständige und korrekte Übermittlung der Daten zu Sendungen notwendig, um diese reibungslos weiter zu befördern. Die gute Nachricht: Mit Mail Boxes Etc. an Ihrer Seite sind Sie jederzeit bestens vorbereitet! Wir geben Ihnen die nötige Unterstützung, um weiterhin Ihren Kunden die beste Servicequalität zu bieten.

Was ist bei dem Versand zwischen der Europäischen Union und Großbritannien zu beachten?

Das Abkommen schafft neue Spielregeln für den Handel zwischen Großbritannien und der Europäischen Union. Details des Abkommens werden weiter ausgearbeitet, bestätigt sind jedoch folgende Änderungen, die sich auf Ihren Versand seit dem 1. Januar 2021 auswirken:

Zollerklärung für Warensendungen erforderlich

Für Ihre Warensendungen zwischen Großbritannien und Europäischen Union ist seit dem 1. Januar 2021 eine Zollerklärung erforderlich. Obwohl sich das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien auf "Nulltarife" (Null Zoll-Sätze) bezieht, besteht trotzdem die Notwendigkeit, eine Zollerklärung zu erstellen.

Dafür ist unter anderem eine Handels- oder Pro-Forma-Rechnung in englischer Sprache erforderlich, auch wenn keine Zölle auf Waren erhoben werden. Die Einfuhr-Umsatzsteuer wird weiterhin erhoben. Länderspezifische Beschränkungen bleiben weiterhin bestehen und alle damit verbundenen Lizenzen bleiben ebenfalls erforderlich.

Anforderungen an die Ursprungsregeln (Präferenzerklärung)

Durch das Abkommen wurde ebenso geregelt, wie eine zollbegünstigte Einfuhr durch eine Präferenzerklärung stattfinden kann. Dazu muss unbedingt das Ursprungsland in der Handels- oder Proforma-Rechnung für B2B- und B2C-Sendungen ausgewiesen sein. Bitte verwenden Sie für den Versand von Waren aus Großbritannien oder der Europäischen Union, die die Anforderungen an die Ursprungsregeln erfüllen, eine entsprechende Erklärung.

Ohne eine solche Erklärung ist es nicht möglich, die Zollbefreiung zu beantragen. Eine nachträgliche Änderung der Dokumentation nach der Abfertigung ist, falls überhaupt möglich, kostenpflichtig. Bleiben Sie informiert! Wir bei Mail Boxes Etc. geben Ihnen die nötige Unterstützung, um weiterhin Ihren Kunden die beste Servicequalität zu bieten.
 

Brexit-Checkliste: Was Sie beim Versand nach Großbritannien berücksichtigen müssen
 

Brexit im E-Commerce: Was sich für Sie als Onlinehändler verändert!

Der Brexit hat auch Auswirkungen auf den Onlinehandel. Dieser Beitrag ist nur für Onlinehändler relevant, die mit ihrem Shop nach Großbritannien oder aus Großbritannien heraus verkaufen. Das wichtigste für Onlinehändler wird es jetzt sein, ihr E-Commerce-Business auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen.

Versand aus der EU nach Großbritannien - Worauf Sie achten müssen

Durch den Ausstieg aus der Europäischen Union ab dem 1. Januar 2021 wurden für den Import beider Seiten Zollformalitäten eingeführt. Im Zuge dessen kann es sein, dass sich ein Onlinehändler bzw. ein Betreiber einer Online-Shop-Plattform, abhängig vom Warenwert, für die Abfuhr der Mehrwertsteuer bei der britischen Steuerbehörde registrieren.

Für Waren bis 135 Pfund fällt für den Shopbetreiber eine Einfuhrumsatzsteuer an. Bei Waren im Wert von über 135 Pfund hat der Empfänger die Einfuhrumsatzsteuer zu tragen.

Zusätzlich müssen Sie die Zollbehörden unter Angabe der EORI-Nummer (Economic Operator Identification) informieren. Auch wenn Sie bereits eine europäische EORI-Nummer besitzen, kann es sein, dass Sie für den Versand nach Großbritannien oder Nordirland eine separate EORI-Nummer beantragen müssen. Falls Sie hierzu Fragen habe, sprechen Sie uns gerne an.

Versand aus Großbritannien in die EU - Worauf Sie achten müssen

Für den Versand aus Großbritannien in die Europäischen Union gelten die Zollformalitäten der Europäischen Union. Ebenso ist auch hier die Angabe einer EORI-Nummer notwendig. Zudem muss eine Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden, wenn der Warenwert 22 Euro übersteigt.

Brexit und Datenschutz: Was wird sich ändern?

Für datenschutzrelevante Aspekte aufgrund des Brexit wurde eine verlängerte Übergangsphase bis mindestens 30. April 2021 festgelegt. Danach kann es jedoch zu veränderten Datenschutzbestimmungen kommen, die Auswirkungen auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben kann. In Kraft tretende Anpassungen müssen Sie dann entsprechend umsetzen.

Kontakt zum MBE Center

  

Brexit: Was Sie beim Versand nach Großbritannien berücksichtigen müssen - kurz & knapp zusammengefasst!

 
Zu beachten: Grundsätzlich gilt:
  • Registrieren Sie sich für eine EORI-Nummer.
     
  • Füllen Sie Ihre Handelsrechnung korrekt (und auf englischer Sprache) aus.
     
  • Legen Sie einen Ursprungsnachweis bei.
     
  • Weisen Sie Ihren Waren HS-Codes (Harmonized System) zu.
     
  • Befolgen Sie die neuen britischen Vorschriften zur Einfuhrumsatzsteuer.
     
  • Prüfen Sie, ob Ihre Waren an der Grenze inspiziert werden.
     
  • Berücksichtigen Sie gegebenenfalls die Anforderungen für Rücksendungen.
  • Alle Kurier, Express und Paketdienstleister führen wieder Express- und Standard- (LKW-) Sendungen von und nach Großbritannien durch.
     
  • Jede Warensendung nach Großbritannien muss mit Zollpapieren verschickt werden.
     
  • Es gibt differenzierte Regelungen nach Warenwert und Empfänger (B2C oder B2B).
     
  • Es fallen neue Zuschläge an.

Wenn Sie ein spezifisches Versandanliegen nach Großbritannien haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir werden Ihnen sehr gerne fallbezogen zur Seite stehen!

 

Das Abkommen schafft neue Spielregeln für den Handel zwischen Großbritannien und der Europäischen Union. Details des Abkommens werden weiter ausgearbeitet, bestätigt sind jedoch folgende Änderungen, die sich auf Ihren Versand seit dem 1. Januar 2021 auswirken und zu berücksichtigen sind. Wir haben für Sie alles Wichtige auf einer Seite zusammengefasst, die Sie sich speichern und ausdrucken können:

Brexit-Checkliste: Was Sie beim Versand nach Großbritannien berücksichtigen müssen

Letztes Update 27.01.2021 - Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir alle dargereichten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen haben und dieses auch weiterhin tun werden. Allerdings können wir aufgrund der unklaren Abläufe und stetigen Änderungen kein Gewähr für die gemachten Angaben übernehmen.

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