Übersicht internationaler, zollrelevanter Informationen

Übersicht zollrelevanter Informationen nach Ländern und Regionen (Stand November 2025)

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Für den internationalen Versand ist es wichtig, die spezifischen Zollbestimmungen und Anforderungen jedes Landes zu kennen. Einige Länder unterliegen besonderen Regelungen, die für den reibungslosen Versandprozess unerlässlich sind. Auf dieser Seite haben wir eine Übersicht der wichtigsten Länder und Regionen zusammengestellt, in denen Zollbestimmungen eine wesentliche Rolle spielen. Diese Informationen helfen Ihnen, sicherzustellen, dass Ihre Sendungen korrekt abgewickelt werden und keine unerwünschten Verzögerungen entstehen.

Die Länder sind nach Kontinenten sortiert und alphabetisch geordnet. Diese Liste ist nicht abschließend, sondern umfasst die wichtigsten Länder mit relevanten Zollvorgaben, wobei in den folgenden Abschnitten tiefergehende Informationen und Quellen zur Verfügung gestellt werden.

Für umfassende Beratung und detaillierte Informationen zu Zoll- und Versandvorgaben stehen Ihnen unsere MBE-Filialen zur Verfügung. Hier erhalten Sie individuelle Unterstützung, um Ihre Sendungen effizient und ohne Komplikationen zu verschicken.

Allgemeine Hinweise

Warenwert und Unterlagen: In den meisten Ländern müssen bei Warensendungen neben der Frachturkunde (z. B. Luftfrachtbrief) auch eine Handelsrechnung, eine Packliste und – abhängig von Produkt und Warenwert – Ursprungszeugnisse oder Importgenehmigungen vorliegen. Ohne vollständige Unterlagen kann die Zustellung verweigert oder verzögert werden.

EU-Binnenmarkt: Für Warensendungen innerhalb der Europäischen Union (EU) entfallen in der Regel Zollabgaben. Die Waren müssen jedoch weiterhin den gesetzlichen Produkt- und Steuerbestimmungen entsprechen. Für Einfuhren in die EU gilt das Einheitspapier (SAD/H1) als zentrale Zollanmeldung.

Brexit / Vereinigtes Königreich: Seit dem 1. Januar 2021 benötigt jede Warenbewegung zwischen Großbritannien und der EU eine Aus- und Einfuhrdeklaration. Ab dem 31. Januar 2025 sind zusätzlich Sicherheitsmeldungen („Entry Summary Declarations“) für alle Einfuhren aus der EU nach Großbritannien vorgeschrieben. Daher müssen die Begleitdokumente vollständig ausgefüllt werden, damit die Waren verzugsfrei zugestellt werden können. Um Verzögerungen zu vermeiden, müssen die Begleitdokumente ab diesem Zeitpunkt vollständig und korrekt ausgefüllt werden.

Embargos und Sanktionen: Zahlreiche Länder unterliegen umfassenden Handels- oder Rüstungsembargos. Für diese Länder (z. B. Nordkorea, Syrien, Iran, Somalia und Krim/Sevastopol) gelten strenge Ausfuhrbeschränkungen und Bewilligungspflichten. Viele EU- und US-Sanktionspakete wurden 2024/25 erweitert (z. B. gegen Russland, Iran und Belarus) und können den Versand bestimmter Güter komplett untersagen.

Zollinformationen für Versand – nach Kontinent und Land

Afrika

Angola

  • Besondere Zollbestimmungen: Angola verlangt bei kommerziellen Einfuhren eine umfangreiche Dokumentation: Handelsrechnung, Einfuhrzollerklärung (Documento Único), Erklärung des Zollwertes, Ladezertifikat (CNCA), Einfuhrlizenz, Packliste, Terminal Handling Receipt und SOLAS-Zertifikat für Container. Der Lade- bzw. Verschiffungsnachweis ist obligatorisch. Lebensmittel und pharmazeutische Produkte unterliegen oft Vorinspektionen und Laborprüfungen. USPS listet verbotene Sendungen wie Waffen, Währung, staatsgefährdende Literatur, radioaktive Materialien und Glücksspielgeräte.
  • Versandhinweise: Pakete und Paletten müssen die Ladezertifikats-Nummer tragen. Dokumentensendungen sollten den Inhalt detailliert beschreiben. Für Privatkunden gelten Wert-Einfuhrgrenzen. Für medizinische Produkte und Lebensmittel werden Genehmigungen benötigt.
  • Ein- und Ausfuhr: Exporte bestimmter Güter (z. B. Ölprodukte, strategische Rohstoffe) erfordern Ausfuhrgenehmigungen. Für die Einfuhr müssen importierte Waren beim Zoll angemeldet und verzollt werden, andernfalls drohen hohe Strafen.
  • Privatpersonen: Verboten sind Waffen, Geld, wertvolle Metalle und gefährliche Stoffe. Pakete mit Lebensmitteln, Medikamenten oder elektrischen Geräten können genehmigungspflichtig sein.
  • Unternehmen: Unternehmen müssen beim CNCA registriert sein und die vollständige Dokumentation bereitstellen. Fehlende Unterlagen führen zu Verzögerungen. Bei importierten Waren ab einem bestimmten Wert ist eine Registrierung im nationalen Register erforderlich, und es können Vorauszahlungen (z. B. für Zollgebühren) verlangt werden.

Ägypten

  • Besondere Zollbestimmungen: Ägypten führt ein „Advanced Cargo Information“-System (ACI). Für jede Sendung muss der Importeur die Daten über das Nafeza-Portal vorab melden und eine ACID-Nummer erhalten. Die Handelsrechnung, das Ursprungszeugnis, die Packliste, das Bill of Lading und ggf. eine ProForma-Rechnung sind obligatorisch. Fehlende Dokumente führen zu Verzögerungen. Prohibitionsliste: Verbotene Waren umfassen Münzen, Banknoten, Edelmetalle, obszönes Material, verderbliche biologische Stoffe und radioaktive Materialien. Diese Gegenstände dürfen nicht transportiert werden.
  • Versandhinweise: Die ACID-Nummer muss auf den Frachtdokumenten erscheinen. Sendungen ohne Vorabregistrierung dürfen nicht verladen werden.
  • Ein- und Ausfuhr: Exporte können Stichprobenkontrollen unterliegen. Die Einfuhrregelungen sehen risikobasierte Inspektionen und Auditverfahren vor.
  • Privatpersonen: Für Geschenke gelten Wertgrenzen. Verbotene Artikel (siehe oben) dürfen nicht verschickt werden.
  • Unternehmen: Firmen müssen sich im Nafeza-Portal registrieren, ACID-Nummern beantragen und ACI-Konformität sicherstellen. Bei wiederholten Verstößen drohen Sanktionen und Lieferverweigerungen.

Eswatini (Swasiland)

  • Besondere Zollbestimmungen: USPS listet verbotene Güter wie Waffen und Munition, Butangasfeuerzeuge, große Mengen Zigaretten, Währung, Edelmetalle, Diamanten, Honigprodukte, Häftlingsarbeiten und radioaktive Substanzen.
  • Versandhinweise: Die Zollwertangaben und Empfängerinformationen sollten korrekt sein. Bei persönlichen Sendungen können genehmigungsfreie Freigrenzen gelten; bei gewerblichen Sendungen sind Importlizenzen erforderlich.
  • Ein- und Ausfuhr: Die Ausfuhr sensibler Güter (wie Waffen und Gold) ist untersagt. Für die Einfuhr sind Genehmigungen für kontrollierte Waren erforderlich, z. B. für Nahrungsmittel oder Tierprodukte.
  • Privatpersonen: Keine Waffen, Edelmetalle oder Münzen dürfen versendet werden. Pakete über einem bestimmten Wert müssen deklariert werden.
  • Unternehmen: Für unternehmensbezogene Importe kann eine Registrierung beim Customs & Excise Department erforderlich sein.

Libyen

  • Besondere Zollbestimmungen: Seit dem 1. November 2024 müssen alle Importsendungen im libyschen ACI-System (Advance Cargo Information) registriert werden. Sowohl der Exporteur als auch der Importeur müssen sich anmelden und vor dem Verladen eine ACI-Nummer erstellen lassen. Ohne ACI-Nummer erfolgt keine Verschiffung.
  • Versandhinweise: Pflanzliche Produkte, Samen, Salz, Saccharin, Jagdwaffen, Seren und Impfstoffe dürfen nur mit Genehmigung importiert werden. Waffen (außer Sportgewehre), Währung, Edelmetalle, verderbliche infektiöse Stoffe, radioaktive Materialien, Tee, Salz und Tabak sind verboten.
  • Ein- und Ausfuhr: Exporte unterliegen Devisenkontrollen; viele Waren erfordern Ausfuhrgenehmigungen. Die Einfuhr von Konsumgütern erfolgt nur über offiziell registrierte Importeure.
  • Privatpersonen: Der Versand nach Libyen ist durch Sanktionen beschränkt. Konsumenten können nur lizenzfreie Waren in geringen Mengen erhalten; Waffen, Geld und viele Lebensmittel sind verboten.
  • Unternehmen: Firmen müssen im ACI-Portal registriert sein und sämtliche Frachtdaten melden. Ohne diese Registrierung wird die Ware nicht entladen.

Somalia

  • Besondere Zollbestimmungen: Einfuhrverbote umfassen Schweinefleisch und Derivate, Froschfleisch, alkoholische Getränke und Betäubungsmittel, Glücksspielgeräte, Asbest, Drogen, Plastiktüten, Veröffentlichungen gegen islamische Werte, radioaktive Produkte, ferngesteuerte Modellflugzeuge, lebende Schweine und Produkte daraus, Nahrungsmittel aus Tierblut sowie Werbematerial für Zigaretten.
  • Versandhinweise: Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Regierung importiert werden. Radios und Telefone dürfen ausschließlich von der Regierung importiert werden. Zigaretten benötigen offizielle Steuerstempel.
  • Ein- und Ausfuhr: Die Einfuhr vieler Güter ist aus religiösen Gründen untersagt oder stark reguliert. Die Ausfuhr von Devisen und hochwertigen Gütern ist beschränkt.
  • Privatpersonen: Private Paketsendungen sollten keine verbotenen Lebensmittel, Alkohol oder Medien mit anstößigem Inhalt enthalten. Die Einfuhr von Radios und Telefonen ist untersagt.
  • Unternehmen: Für den Import von regulierten Waren sind Genehmigungen verschiedener somalischer Behörden erforderlich. Ohne diese wird die Sendung konfisziert.

Südafrika, andere afrikanische Länder

Für weitere Länder (z. B. Nigeria, Ghana) liegen keine spezifischen aktuellen Versandinformationen vor. Bei Bedarf sollten die offiziellen Zollseiten der jeweiligen Länder konsultiert werden.

Asien

China (Volksrepublik)

  • Besondere Zollbestimmungen: Verboten sind u. a. Düngemittel tierischen Ursprungs, lebende Tiere, Waffen, versiegelte Behälter, chinesische Währung, Edelmetalle, verderbliche biologische Stoffe, Radios/Sender, Samen und Pflanzen, Tabakblätter, toxische Substanzen und gebrauchte Kleidung. Personensendungen dürfen pro Artikel maximal 100 RMB und insgesamt 800 RMB pro Jahr nicht überschreiten. Zölle unter 50 CNY entfallen.
  • Versandhinweise: Pakete mit Pulver, Flüssigkeiten oder Lithiumbatterien unterliegen strengen Kontrollen und können vernichtet werden. Telefone, Funkgeräte und Produkte mit Funkmodulen erfordern eine Deklaration und teilweise Registrierungen beim Ministerium. Der Empfänger muss oft eine Steuer-ID angeben.
  • Ein- und Ausfuhr: Die Einfuhr bestimmter Elektronik und Waren (z. B. Drohnen) ist genehmigungspflichtig. Ausfuhren können Beschränkungen für Kulturgüter und strategische Güter unterliegen.
  • Privatpersonen: Die Wertgrenzen von 100 RMB pro Artikel und 800 RMB jährlich sind zu beachten. Für Geschenke kann der Einfuhrzoll entfallen, wenn der Gesamtbetrag gering ist.
  • Unternehmen: Unternehmen müssen häufig eine chinesische Importlizenz sowie die Steuer-ID (lokalen Zollcode) angeben und für viele Produkte Registrierungen vorweisen. Das Unterschreiten der Dokumentationsanforderungen führt zur Verweigerung der Einfuhr.

Iran

  • Besondere Zollbestimmungen: Alkoholische Getränke, Druckmaterial oder Gegenstände, die im Widerspruch zu islamischen Prinzipien stehen, Währungen und Edelmetalle, Modezeitungen, Waffen, Glücksspielgeräte, Musikinstrumente, verderbliche biologische Substanzen, bestimmte Radiosysteme, radioaktive Materialien, Häute von für den islamischen Verzehr verbotenen Tieren sowie gebrauchte Kleidung sind verboten.
  • Versandhinweise: Viele Warengruppen benötigen Importgenehmigungen der jeweiligen Ministerien. Ausnahmen gelten nur für Kleinsendungen (nicht kommerziell) unter 50 USD.
  • Ein- und Ausfuhr: Exporte unterliegen einer Devisenkontrolle. Viele Güter, wie z. B. Teppiche und Antiquitäten, dürfen nur mit einer Genehmigung ausgeführt werden.
  • Privatpersonen: Sendungen dürfen 50 USD nicht überschreiten. Verbotene Artikel (siehe oben) sind nicht zulässig.
  • Unternehmen: Unternehmen müssen Importlizenzen beantragen. Für bestimmte Warengruppen wie Bücher, Lebensmittel, medizinische Geräte und Elektronik gibt es separate zuständige Behörden.

Irak

  • Besondere Zollbestimmungen: Verboten sind Waffen (einschließlich Luftgewehre), Ferngläser, Währungen, Edelmetalle, elektronische Artikel und Lithium-Batterien, Arzneimittel, nicht konservierte Fleischwaren, verderbliche biologische Stoffe, radioaktive Materialien sowie Ton- und Videoaufnahmen.
  • Versandhinweise: Für Sendungen mit einem Wert über 1 irakischen Dinar ist eine Importgenehmigung erforderlich. Funkgeräte und Messer (mit Klingen > 76 mm) benötigen ebenfalls Genehmigungen. Die Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Steuernummer des Empfängers müssen auf der Zollerklärung angegeben werden.
  • Ein- und Ausfuhr: Einfuhren unterliegen genehmigungs- und lizenzpflichtigen Verfahren. Viele Waren dürfen nur über staatlich kontrollierte Kanäle versendet werden.
  • Privatpersonen: Nur geringe Mengen genehmigungsfreier Waren sind erlaubt; viele Elektronikartikel sind verboten.
  • Unternehmen: Geschäftsimporteure müssen vor dem Versand eine Importlizenz der zuständigen irakischen Behörden einholen. Für medizinische Geräte oder Funkgeräte sind zusätzlich spezielle Genehmigungen erforderlich.

Kuba

  • Besondere Zollbestimmungen: „Non-Commercial“-Einfuhren per Post werden als Privatimporte behandelt. Pro Versender dürfen nicht mehr als 125 kg Gesamtgewicht und ein Wert von 1.000 USD importiert werden, wobei 30 kg als persönliche Gegenstände zollfrei gelten. Erforderliche Dokumente: Zollanmeldung, Handelsrechnung, Frachtdokumente (Luftfracht/Seefrachtbrief), Ursprungszeugnis und ggf. spezielle Lizenzen. Aufgrund der U.S.-Sanktionen ist der Versand auf First-Class-Briefe und kleine Flatrate-Boxen beschränkt. Geschenksendungen dürfen maximal 4 Pfund wiegen, müssen unter 800 USD liegen und nur in haushaltsüblichen Mengen enthalten sein.
  • Versandhinweise: Münzen, Währungen, Edelmetalle und Waren, die auf der U.S. Commerce Control List stehen, sind verboten. Sendungen sollten detaillierte Inhaltsangaben und den Wert enthalten und ggf. Export-/Import-Genehmigungen vorweisen.
  • Ein- und Ausfuhr: Ausfuhren von Konsumgütern nach Kuba unterliegen strengen Embargobestimmungen. Viele Güter, wie z. B. elektronische Geräte, benötigen eine Lizenz.
  • Privatpersonen: Nur kleine Geschenkpakete oder persönliche Gegenstände sind erlaubt; diese müssen innerhalb der Gewicht- und Wertlimits liegen.
  • Unternehmen: Der Warenversand nach Kuba ist aufgrund der U.S.- und EU-Sanktionen stark eingeschränkt. Geschäftssendungen erfordern spezielle Genehmigungen beider Seiten und sind in den meisten Fällen untersagt.

Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)

  • Besondere Zollbestimmungen: Alle Warenlieferungen nach Nordkorea sind verboten. Lediglich Dokumente dürfen per First-Class-Post oder vergleichbaren Diensten gesendet werden. Münzen, Währung, Edelmetalle, verderbliche biologische Stoffe und radioaktive Materialien sind ausdrücklich verboten.
  • Versandhinweise: Nur Briefsendungen oder kleine Dokumente (mit begrenzter Größe und Gewicht) sind zulässig. Es dürfen keine zollpflichtigen Artikel versendet werden.
  • Ein- und Ausfuhr: Der Export von Konsumgütern nach Nordkorea ist aufgrund internationaler Sanktionen untersagt.
  • Privatpersonen: Privatpersonen können nur Dokumente versenden; Pakete sind nicht zugelassen.
  • Unternehmen: Der Geschäftsversand nach Nordkorea ist verboten.

Philippinen

  • Besondere Zollbestimmungen: Das „Customs Modernization and Tariff Act“ (CMTA) verbietet bestimmte Waren, darunter gebrauchte Kleidung, Spielzeugpistolen, Rechtslenkerfahrzeuge, gefährliche Abfälle und polychlorierte Biphenyle. Es untersagt außerdem Materialien, die Aufruhr oder Rebellion fördern, abortive oder obszöne Materialien, Falschdeklarationen von Lebensmitteln und pharmazeutischen Produkten sowie gefälschte Waren.
  • Versandhinweise: Explosivstoffe, Glücksspielgeräte, Betäubungsmittel und Opiumpfeifen unterliegen Beschränkungen und benötigen eine Genehmigung.
  • Ein- und Ausfuhr: Viele Waren, wie Lebensmittel, Pflanzen, Tiere, Medikamente und Chemikalien, unterliegen Einfuhrgenehmigungen von mehreren philippinischen Behörden. Fehlt eine Genehmigung, führt dies zur Beschlagnahme der Waren.
  • Privatpersonen: Sendungen von Second-Hand-Kleidung oder Spielzeugwaffen sind verboten. Geschenksendungen müssen eindeutig als solche gekennzeichnet sein.
  • Unternehmen: Für Unternehmen ist eine Zollregistrierung beim Bureau of Customs erforderlich. Importierte Waren müssen vorab deklariert werden.

Saudi-Arabien

  • Besondere Zollbestimmungen: Waffen, Alkohol, Betäubungsmittel, Schweinefleischprodukte, pornografisches Material, Destillations-Equipment, runderneuerte oder gebrauchte Reifen, gebrauchte Kleidung und bestimmte Skulpturen sind verboten. Gebrauchtwagen älter als fünf Jahre dürfen nicht importiert werden. Weitere Waren, die eine Importlizenz benötigen, umfassen Bücher, Chemikalien, Pharmazeutika, Saatgut, lebende Tiere, Drahtlosgeräte, Pferde, Produkte mit Alkohol, Naturasphalt und archäologische Artefakte.
  • Versandhinweise: Die ZATCA listet zusätzliche verbotene Artikel, darunter Medikamente und Drogen ohne Rezept, Datenträger mit unmoralischem Inhalt, Falschgeld, Feuerwerkskörper, Tabakrauchpumpen, Tränengas, Waffen, heimliche Kameras, Lasergeräte > 5 mW, Elektroschocker, Radarwarngeräte, bestimmte Obstsorten und sexuelle Hilfsmittel.
  • Ein- und Ausfuhr: Nur saudische Staatsbürger oder in Saudi-Arabien registrierte Händler dürfen Waren zum Wiederverkauf importieren. Ausländische Unternehmen benötigen lokale Agenten.
  • Privatpersonen: Für Geschenke gelten Werthöchstgrenzen. Verbotene Güter (siehe oben) dürfen nicht verschickt werden.
  • Unternehmen: Unternehmen müssen Importlizenzen für viele Produktgruppen erwerben und dürfen nur mit saudischen Partnern handeln. Importverbote und Altersbeschränkungen für Fahrzeuge sind strikt einzuhalten.

Singapur

  • Besondere Zollbestimmungen: Waffenähnliche Gegenstände wie pistolenförmige Feuerzeuge, Feuerwerkskörper, Handschellen, Patronenhülsen und Schalldämpfer sind verboten. Importlizenzen sind erforderlich für strategische Güter, gefährliche Chemikalien, radioaktive Materialien, Filme und Videospiele, Waffen und Munition, Biotechnologieprodukte, bestimmte Lebensmittel, medizinische Geräte sowie hochdosierte Vitamine.
  • Versandhinweise: USPS untersagt das Versenden von Werbung für Amulette, Waffen und Feuerwaffen, Bargeld, Edelmetallen, Lotterien und Butangasfeuerzeugen. Fleischprodukte dürfen nur mit Genehmigung versendet werden.
  • Ein- und Ausfuhr: Singapur kontrolliert strikt Waren, die Gesundheit, Sicherheit oder die öffentliche Ordnung gefährden.
  • Privatpersonen: Private Pakete dürfen keine Munition, Edelmetalle im Wert von über 50 S$ oder Lotterielose enthalten. Fleischsendungen benötigen eine Genehmigung.
  • Unternehmen: Firmen benötigen Einfuhrlizenzen des Singapore Customs und verschiedener Aufsichtsbehörden und müssen Wareneinfuhranmeldungen elektronisch einreichen.

Syrien

  • Besondere Zollbestimmungen: USPS listet eine Vielzahl verbotener Artikel, darunter Butangasfeuerzeuge, Zigarettenpapier und -maschinen, Münzen und Währung, Edelmetalle, Schmuck, Schuhe, Hochfrequenz-Empfänger, Margarine, verderbliche biologische Substanzen, radioaktive Materialien, Salz, Seife, Strümpfe (außer aus Wolle), Fernsehgeräte, militärische Gebrauchskleidung und gebrauchte Baumwoll- bzw. Seidenbekleidung.
  • Versandhinweise: Geschenksendungen über 250 syrische Pfund sowie kommerzielle Sendungen benötigen eine Einfuhrgenehmigung.
  • Ein- und Ausfuhr: Die Einfuhr vieler Waren ist genehmigungspflichtig. Aufgrund internationaler Sanktionen bestehen zusätzliche Beschränkungen.
  • Privatpersonen: Nur kleinwertige Geschenke ohne verbotene Artikel dürfen versendet werden.
  • Unternehmen: Geschäftssendungen müssen vorab vom syrischen Handelsministerium genehmigt werden.

Taiwan

  • Besondere Zollbestimmungen: Taiwan hat die meisten Importkontrollen aufgehoben. 32 Warengruppen sind jedoch verboten, es sei denn, sie sind durch eine Ausnahmegenehmigung des Board of Foreign Trade (BOFT) zugelassen. Weitere 23 Waren erfordern eine Lizenz. Verboten sind unter anderem Banknoten in Taiwan-Dollar, Zigarren und Zigaretten, Münzen älter als 100 Jahre, Teedestillate, radioaktive Stoffe sowie Zucker und Süßstoffe. Taiwan verbietet auch bestimmte Produkte aus Festland-China, wie z. B. bestimmte Schokoladen und medizinische Geräte.
  • Versandhinweise: Alle Warensendungen (außer Geschenke oder Bücher im Wert von bis zu 1.000 USD) benötigen Importlizenzen. Artikel, die zollpflichtig sind, müssen registriert werden.
  • Ein- und Ausfuhr: Importkontrollen betreffen hauptsächlich Waren, die die öffentliche Gesundheit und nationale Sicherheit betreffen.
  • Privatpersonen: Geschenk- und Büchersendungen bis 1.000 USD sind zulässig. Gegenstände aus der Verbotsliste (siehe oben) sind jedoch ausgeschlossen.
  • Unternehmen: Unternehmen müssen BOFT-Genehmigungen einholen und sich an die CCC-Codes halten. Verstöße führen zur Zollverweigerung.

Thailand

  • Besondere Zollbestimmungen: Laut der thailändischen Regierung sind gebrauchte Motorräder und Teile, Kühlschränke mit FCKW, aufgearbeitete Medizingeräte, Glücksspielautomaten und Computerperipherie verboten. USPS verbietet den Versand von Münzen, Banknoten, Schecks, Inhaberpapieren, Edelmetallen, Schmuck, Zündhütchen, scharfen Patronen, Lithium-Batterien, Betäubungsmitteln und Spielkarten. Feuerwaffen erfordern eine Genehmigung; Spielzeugpistolen dürfen jedoch importiert werden.
  • Versandhinweise: Ab dem 5. Juli 2024 entfällt die deminimis-Schwelle für die Mehrwertsteuer. Waren mit einem Wert zwischen 1 und 1.500 THB sind zollfrei, darüber hinaus fallen Zollgebühren an. Absender müssen die Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Empfängers auf der Zollerklärung angeben.
  • Ein- und Ausfuhr: Die Einfuhr verbotener Artikel führt zur Vernichtung der Sendung. Der Export von Kulturgut und Antiquitäten erfordert eine Genehmigung.
  • Privatpersonen: Sendungen mit geringem Wert unterliegen nur der Umsatzsteuer. Verbotene Waren (siehe oben) sind unzulässig.
  • Unternehmen: Für geschäftliche Sendungen können höhere Steuern anfallen, wenn der Warenwert über 1.500 THB liegt. Eine Handelsrechnung ist in diesem Fall obligatorisch.

Türkei

  • Besondere Zollbestimmungen: Das türkische Handelsministerium hat Listen verbotener bzw. kontrollierter Produkte veröffentlicht. Drei Produktgruppen (bestimmte Abfälle, ausgewählte Chemikalien, Metallschrott) benötigen eine Kontrollurkunde und dürfen nur von Industrieunternehmen importiert werden. Unverarbeitete Edelmetalle, Metallschrott und Kraftstoffe dürfen nur von staatlich zugelassenen Organisationen eingeführt werden.
  • Versandhinweise: Eine neue Gesetzesreform (August 2025) senkt die zollfreie Freigrenze auf 30 €. Für Sendungen über diesem Wert gelten Importzölle von 30 % für Waren aus der EU und 60 % für Waren aus Nicht-EU-Ländern, zuzüglich einer 20 % Verbrauchsteuer. Versandkosten werden in den Zollwert einberechnet. Falsch deklarierte Werte führen zu Strafen.
  • Ein- und Ausfuhr: Viele Waren benötigen Importlizenzen. Ausfuhren von Altmetall, Edelmetallen und Kraftstoffen sind streng reguliert.
  • Privatpersonen: Pakete bis 30 € können zollfrei sein. Bei höheren Werten fallen hohe Abgaben an. Geschenksendungen müssen den tatsächlichen Wert angeben, andernfalls droht die Beschlagnahme.
  • Unternehmen: Für jede Sendung über 30 € ist eine formelle Zollanmeldung erforderlich. Spezielle Güter erfordern eine Kontrolle des Handelsministeriums.

Ukraine

  • Besondere Zollbestimmungen: Waffen, Betäubungsmittel, chemische und gefährliche Stoffe, bestimmte Pharmaka und Kommunikationsausrüstung unterliegen strenger Kontrolle. Eine Genehmigung nach dem Gesetz über die staatliche Kontrolle des internationalen Transfers von Militär- und Dual-Use-Gütern ist erforderlich und kann bis zu 90 Tage dauern. Die Resolution Nr. 960 beschränkt den grenzüberschreitenden Verkehr von Versuchspflanzen, zertifizierungspflichtigen Gütern, Lebensmitteln, militärischer/Dual-Use-Ausrüstung, Saatgut und elektronischen Geräten. USPS verbietet den Versand von landwirtschaftlichen Produkten, Kulturgütern, Währungen, Arzneimitteln, Pässen, Drogen und psychotropen Substanzen. Lebensmittel sind nur zulässig, wenn sie herstellerverpackt sind, sanitäre Normen erfüllen, ein Konformitätszertifikat besitzen, an eine Privatperson adressiert sind und die Mengenbegrenzungen (2 kg für Briefpost, 10 kg für Pakete) einhalten. Radios und Handys benötigen eine Genehmigung der staatlichen Funkfrequenzbehörde, rezeptpflichtige Medikamente eine Genehmigung des Gesundheitsministeriums.
  • Versandhinweise: Pakete müssen genaue Produktbeschreibungen enthalten. Fehlende Genehmigungen führen zu längerer Lagerung oder Rücksendung.
  • Ein- und Ausfuhr: Der Export von Kulturgütern, Antiquitäten und militärischer Ausrüstung ist beschränkt.
  • Privatpersonen: Kleine Geschenke und Lebensmittel innerhalb der oben genannten Grenzwerte sind erlaubt. Wertgegenstände, Währungen, Medikamente und Kulturgüter sind verboten.
  • Unternehmen: Unternehmen müssen Importlizenzen und möglicherweise Ausfuhrgenehmigungen beantragen. Verzollungen und Zertifizierungen (z. B. Prüfzeichen „UA“ für Elektronik) sind obligatorisch.

Vereinigte Arabische Emirate – Hinweis

  • Für die VAE liegen in den verwendeten Quellen keine spezifischen Versandinformationen (Pakete/Paletten) vor. Es wird empfohlen, offizielle Quellen wie Dubai Customs oder die Federal Customs Authority zu konsultieren

Europa

APS-Länder (Allgemeines Präferenzsystem der EU)

  • Grundprinzip: Das Allgemeine Präferenzsystem (APS/GSP) der EU reduziert oder ermäßigt Zollsätze für Waren aus Entwicklungsländern, die bestimmte Ursprungskriterien erfüllen. Es umfasst die „Everything But Arms“-Länder (EBA, zollfrei außer für Waffen), das Standard-GSP und das GSP+, das für Länder gilt, die Übereinkommen zu Menschenrechten und guter Regierungsführung ratifizieren. Waren aus diesen Ländern können zollfrei oder mit reduziertem Satz in die EU importiert werden.
  • Versandhinweise: Für den Versand von Paketen in APS-Länder gelten grundsätzlich die nationalen Einfuhrregeln des Ziellandes. Der APS-Status beeinflusst jedoch die Einfuhr in die EU, d. h. deutsche Kunden profitieren bei Importen von Zollpräferenzen. Bei Exporten aus der EU in APS-Länder gibt es keine speziellen Vergünstigungen; Zollabfertigung und Dokumentation richten sich nach den Vorschriften des jeweiligen Landes.
  • Privatpersonen und Unternehmen: Unternehmen, die den APS-Status beim Import nach Deutschland nutzen, müssen einen Präferenznachweis (z. B. Ursprungserklärung auf der Rechnung oder Warenverkehrsbescheinigung „Form A“) beilegen, um reduzierte Zölle zu erhalten. Privatpersonen, die Waren aus APS-Ländern bestellen, profitieren ebenfalls von verringerten Zollsätzen, sofern die Sendungen als Ursprungserzeugnisse gelten.

Belarus (Weißrussland)

  • Besondere Zollbestimmungen: Verboten sind alkoholische Flüssigkeiten, Waffen und Munition, belarussische und russische Währungen, Sprengstoffe, metallisierte Garne mit Gold, Opium, verderbliche Lebensmittel, infektiöse Substanzen, unentwickelte Fotofilme, Druckerzeugnisse, die politischen oder moralischen Schaden verursachen, sowie radioaktive Materialien. Fleisch zur menschlichen Ernährung ist vorübergehend verboten.
  • Versandhinweise: Münzen, Banknoten und Wertgegenstände dürfen nur als versichertes Paket verschickt werden. Der Import von ausländischer Währung ist auf 200 USD begrenzt.
  • Ein- und Ausfuhr: Die Einfuhr von Zollgut in Briefpost ist nicht zulässig. Medizin und Vitamine erfordern eine Genehmigung des Gesundheitsministeriums, Tierarzneimittel die Zustimmung der Staatlichen Veterinärinspektion.
  • Privatpersonen: Gift- oder verderbliche Stoffe dürfen nicht eingeführt werden. Geschenkpakete sollten die festgelegte Wertgrenze einhalten.
  • Unternehmen: Unternehmen benötigen Importlizenzen und müssen je nach Produktkategorie nationale Vorschriften einhalten.

Europäische Union (EU)

  • Besondere Zollbestimmungen: Waren, die in die EU/EWR eingeführt werden, müssen durch eine Summarische Eingangsanmeldung und die Einheitspapier-Zollanmeldung (Single Administrative Document, SAD) angemeldet werden. Güter bleiben unter zollamtlicher Überwachung, bis die Zollformalitäten erledigt sind. Unternehmen außerhalb des EU/EWR benötigen eine EORI-Nummer, um Zollanmeldungen einzureichen. Die EU verfolgt ein papierloses Zollsystem. AEO-zertifizierte Unternehmen profitieren von vereinfachten Verfahren.
  • Versandhinweise: Bei der Einfuhr müssen Rechnungen, Versanddokumente und ggf. Ursprungsnachweise eingereicht werden. Für interne EU-Sendungen (innergemeinschaftliche Lieferungen) sind keine Zollformalitäten erforderlich, aber es können Umsatzsteuer-Meldungen anfallen.
  • Ein- und Ausfuhr: Die Ausfuhr aus der EU erfordert ebenfalls eine Ausfuhranmeldung. Für kontrollierte Güter (z. B. Dual-Use-Technologie) sind Ausfuhrgenehmigungen erforderlich.
  • Privatpersonen: Internetbestellungen aus Nicht-EU-Ländern sind ab 1 EUR steuerpflichtig. Sendungen unter 150 EUR unterliegen einer vereinfachten Zollanmeldung.
  • Unternehmen: Unternehmen müssen EORI-registriert sein. Für vereinfachte Verfahren (z. B. Selbstverzollung) ist eine AEO-Zertifizierung hilfreich.

Irland

  • Besondere Zollbestimmungen: Bei Sendungen nach Irland ist eine Handelsrechnung mit Datum, Versand- und Käuferdaten, detaillierter Warenbeschreibung, Gewicht, Preis und Ursprungsangaben erforderlich. Unternehmen außerhalb der EU müssen eine EORI-Nummer verwenden. Der irische Zoll verweist auf die EU-Vorschriften. Eine Liste verbotener und eingeschränkter Waren ist auf der Website des Revenue-Service abrufbar.
  • Versandhinweise: Muster mit kommerziellem Wert können vorübergehend eingeführt werden, sofern eine Sicherheitsleistung hinterlegt wird.
  • Ein- und Ausfuhr: Der Export von Kulturgut und Antiquitäten ist genehmigungspflichtig. Einfuhrkontrollen betreffen Waffen, Arzneimittel, landwirtschaftliche Produkte und gefährliche Güter.
  • Privatpersonen: Geschenke aus Nicht-EU-Ländern sind bei einem Wert bis 45 EUR zollfrei. Darüber hinaus sind Zölle und Steuern fällig.
  • Unternehmen: Unternehmen müssen EORI-registriert sein und können vom vereinfachten EU-Zollsystem (AEP) Gebrauch machen.

Krim & Sewastopol

  • Besondere Zollbestimmungen: Aufgrund der völkerrechtlich nicht anerkannten Annexion der Krim durch Russland haben die EU und die USA umfassende Sanktionen verhängt. Die Ein- und Ausfuhr jeglicher Güter in oder aus der Region ist verboten, einschließlich Investitions-, Handels- und Dienstleistungsverträgen.
  • Versandhinweise: Pakete dürfen nicht in diese Region versandt werden. Sendungen in die Krim und nach Sewastopol werden von Versanddienstleistern abgelehnt.
  • Ein- und Ausfuhr: Die EU-Verordnung Nr. 692/2014 verbietet den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Gütern aus der Krim sowie die Ausfuhr bestimmter Güter dorthin.
  • Privatpersonen & Unternehmen: Der Versand in die Krim und nach Sewastopol ist weder für Privatpersonen noch für Unternehmen zulässig.
  • Quellen & Links: EU-Sanktionsdokumente: und Hinweise des Auswärtigen Amtes.

Norwegen

  • Besondere Zollbestimmungen: Norwegen, als EFTA-Land, nutzt die Einheitspapier-Zollanmeldung (SAD). Waren müssen mit einer Summarischen Anmeldung versehen werden und bleiben bis zur Erledigung der Zollformalitäten unter Zollaufsicht. Unternehmen außerhalb des EWR benötigen eine EORI-Nummer. Der AEO-Status (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) ermöglicht vereinfachte Verfahren.
  • Versandhinweise: USPS verbietet unter anderem Zündhütchen, Munition und radioaktive Materialien. Kosmetische Produkte mit Alkohol benötigen eine Genehmigung, Radio-/Telekommunikationsgeräte und Medikamente erfordern Zulassungen. Banknoten und Wertpapiere dürfen nur mit Genehmigung verschickt werden. Eine doppelte Handelsrechnung ist erforderlich.
  • Ein- und Ausfuhr: Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Lebensmitteln unterliegt strengen Mengenbegrenzungen und Steuern.
  • Privatpersonen: Reisefreigrenzen gelten nur für persönliches Gepäck; per Post dürfen keine Waffen oder radioaktiven Materialien verschickt werden.
  • Unternehmen: Unternehmen müssen im EORI-System registriert sein und die SAD/Zollanmeldung elektronisch einreichen.

Russland

  • Besondere Zollbestimmungen: Für jede Einfuhr sind eine Zollanmeldung, Handelsrechnung, Packliste, Kaufvertrag und Transportdokumente erforderlich. Zusätzlich können EAC-Konformitätszertifikate, veterinär-/phytosanitäre Zertifikate, Strahlensicherheitszertifikate oder Importlizenzen notwendig sein. Diese Dokumente müssen in russischer Sprache oder mit beglaubigter Übersetzung vorliegen. Verboten sind Waffen und Sprengstoffe, gefährliche Chemikalien, Fälschungen, pornografisches Material, geschützte Arten und Kulturgüter. Eingeschränkt und genehmigungspflichtig sind tierische Produkte, Alkohol und Tabak (mit Mengenbegrenzung), medizinische Ausrüstung/Pharmazeutika, Hochfrequenz-Elektronik, Drohnen und Dual-Use-Technologie. Persönliche Sendungen sind bis 200 € und 31 kg pro Monat zollfrei; darüber hinaus fällt eine Abgabe von 15 % an.
  • Versandhinweise: Alle Dokumente müssen exakt ausgefüllt sein. Fehlende russische Übersetzungen führen zu Verzögerungen. Pakete, die die Freigrenze überschreiten, sind zollpflichtig.
  • Ein- und Ausfuhr: Der Export bestimmter Rohstoffe, Antiquitäten und Kulturgüter ist genehmigungspflichtig.
  • Privatpersonen: Für Privatpersonen gilt eine Wertgrenze von 200 € und 31 kg pro Monat; Sendungen darüber hinaus, müssen verzollt werden. Verbotene und eingeschränkte Waren (siehe oben) sind nicht zulässig.
  • Unternehmen: Unternehmen müssen eine EORI-ähnliche Unternehmensregistrierung besitzen. Für viele Warengruppen ist eine Importlizenz erforderlich. Falsche oder unvollständige Dokumente führen zu hohen Geldstrafen.

Schweiz

  • Besondere Zollbestimmungen: Bestimmte Güter sind genehmigungspflichtig. Dazu gehören Waffen, die beim Zoll angemeldet werden müssen, sowie Gegenstände aus Edelmetallen, die der Edelmetallkontrolle gemeldet werden müssen. Weitere genehmigungspflichtige Güter sind Fälschungen, Kulturgüter, therapeutische Produkte, Doping-Substanzen, Betäubungsmittel, CITES-geschützte Tiere und Pflanzen, gefährliche Chemikalien, Abfall, ozonschädigende Stoffe, Pyrotechnik und Radarwarngeräte. Die Schweizer Zollverwaltung weist darauf hin, dass diese Güter nur mit entsprechender Bewilligung eingeführt werden dürfen; Verstöße führen zur Beschlagnahme.
  • Versandhinweise: Bei der Einfuhr von Arzneimitteln oder Tierarzneimitteln sowie Lebensmitteln gelten strenge Bestimmungen. Es wird empfohlen, sich vorab bei der Zollverwaltung zu informieren.
  • Ein- und Ausfuhr: Die Ausfuhr von Kulturgütern, Edelmetallen und Waffen bedarf der Genehmigung.
  • Privatpersonen: Geschenksendungen bis zu einem Wert von 100 CHF sind zollfrei. Sendungen darüber unterliegen der Mehrwertsteuer und dem Zoll.
  • Unternehmen: Unternehmen müssen Bewilligungen für die oben genannten Warengruppen einholen. Die Teilnahme am eVV-System (elektronische Veranlagungsverfügung) ist verpflichtend.

Vereinigtes Königreich (UK)

  • Besondere Zollbestimmungen: USPS listet verbotene Artikel wie Aerosole, Waffen (einschließlich Spielzeugpistolen), Klingen, Asbest, gefälschte Waren, lebende Tiere, bestimmte Lebensmittel, Bleiakkus und Erde. Bestimmte Tiere (z. B. Bienenköniginnen) dürfen nur mit Genehmigung importiert werden.
  • Versandhinweise: Geschenkpakete mit geringem Wert können zollfrei sein, jedoch erfordern die meisten Waren eine Importlizenz und eine detaillierte Zollanmeldung.
  • Ein- und Ausfuhr: Seit dem Brexit unterliegt der Versand in das Vereinigte Königreich strengerer Zollkontrollen, einschließlich der Zollanmeldung und der möglichen Erhebung von britischer Mehrwertsteuer (VAT).
  • Privatpersonen: Kleine Geschenke mit einem Wert unter 39 GBP sind zollfrei; Alkohol und Tabak unterliegen jedoch Abgaben.
  • Unternehmen: Unternehmen müssen sich bei der britischen Zollbehörde (HMRC) registrieren und eine EORI/UK-Zollnummer besitzen.

Nordamerika

Mexiko

  • Besondere Zollbestimmungen: Importverbote bestehen für Betäubungsmittel, Waffen und Munition, lebende Fische und Raubtiere, kinderpornografische Materialien sowie gebrauchte Kleidung (außer als persönliches Reisegepäck). Ab 2025 wurden die Zollregeln geändert: Die 50 USD-Freigrenze entfällt. Pakete bis 2.500 USD unterliegen einem einheitlichen Steuersatz von 19%. Waren, die diesen Betrag überschreiten, benötigen eine formelle Verzollung. Sendungen über 1.000 USD erfordern eine Registrierung im „Padrón de Importadores“. Für Waren über 2.500 USD kann das vereinfachte Verfahren nicht genutzt werden. Für bestimmte Warengruppen (z. B. Schuhe, Textilien) gelten Anti-Dumping-Zölle. Ab dem 1. Januar 2025 muss jede Einfuhr die Steuer-ID (RFC) des Empfängers enthalten.
  • Versandhinweise: Eine detaillierte Handelsrechnung mit Warenbeschreibung, Wert, HS-Codes, Stückzahl und Steuernummer (RFC) ist erforderlich. Ohne korrekte RFC können Sendungen zurückgehalten werden.
  • Ein- und Ausfuhr: Viele medizinische Geräte benötigen eine Registrierung. Elektronische Zigaretten sind verboten.
  • Privatpersonen: Kleine Geschenkpakete unterliegen dem 16%-Steuersatz. Übersteigen sie jedoch 50 USD, muss zusätzlich zur 16%-Steuer auch andere mögliche Abgaben oder Zölle gezahlt werden.
  • Unternehmen: Firmen benötigen eine Registrierung im „Padrón de Importadores“. Bei Sendungen über 1.000 USD ist ein Zollagent erforderlich. Pakete über 2.500 USD müssen formell verzollt werden.

USA

  • Besondere Zollbestimmungen: Der USPS Postal Inspection Service warnt, dass bestimmte gefährliche und illegale Gegenstände nicht per Post versendet werden dürfen. Dazu gehören flüssiges Quecksilber, Feuerwerkskörper, Schusswaffen, scharfe Munition, gefährliche Chemikalien, brennbare Aerosole, Lithiumbatterien über bestimmten Kapazitäten, Parfüm und Nagellack.
  • Versandhinweise: Ein US-Exekutivbefehl (August 2025) hob die 800 USD de minimis-Schwelle auf. Ab dem 29. August 2025 sind alle gewerblichen Importe zollpflichtig. Nur persönliche Geschenksendungen bis zu einem Wert von 100 USD bleiben abgabenfrei. Aufgrund dieser Änderung mussten DHL und andere Postunternehmen den Versand über das postalische Netz für Geschäftskunden vorübergehend aussetzen. Expressdienstleistungen bleiben jedoch verfügbar.
  • Ein- und Ausfuhr: Sendungen müssen detaillierte Zollanmeldungen (CBP Form 3299 bzw. 3461) enthalten. Verboten sind unter anderem Drogen, bestimmte Lebensmittel, Tierprodukte und Fälschungen.
  • Privatpersonen: Geschenkpakete bis 100 USD sind zulässig, jedoch verlangen Postdienstleister genaue Inhaltsangaben. Der Versand gefährlicher Gegenstände wie Quecksilber, Feuerwerkskörper und starker Lithiumbatterien ist untersagt.
  • Unternehmen: Unternehmen müssen für jede Sendung Zollanmeldungen erstellen und Abgaben entrichten. Seit August 2025 gibt es keine de minimis-Befreiung mehr. Unternehmen sollten sich auf höhere Versandkosten und strengere Kontrollen einstellen.

Südamerika

Brasilien

  • Besondere Zollbestimmungen: Brasilien nutzt das SISCOMEX-System (Single Window). Importeure müssen registriert sein und elektronische Importanmeldungen über SISCOMEX einreichen. Das „Programa Portal Único“ reduziert die Bearbeitungszeit, jedoch müssen viele Waren Importlizenzen einholen.
  • Versandhinweise: Verbotene Artikel laut USPS: Währungen, Edelmetalle, Tabakprodukte, nicht zugelassene Medikamente, Bildungsbücher, die nicht in portugiesischer Sprache verfasst sind, Waffen, gesalzene Fleischwaren etc. Viele Waren erfordern eine Importlizenz und ordnungsgemäß ausgefüllte Zollerklärungen.
  • Ein- und Ausfuhr: Der Schwellenwert für zollfreie persönliche Sendungen liegt bei etwa 50 BRL; Pakete, die diesen Betrag überschreiten, unterliegen Zoll, IPI-Steuer und ggf. Bundesstaatsteuer.
  • Privatpersonen: Sendungen bis 50 BRL an Privatpersonen sind zollfrei, wenn sie als Geschenk deklariert werden und die Zollformulare korrekt ausgefüllt sind. Höherwertige Sendungen erfordern eine CPF-Nummer des Empfängers.
  • Unternehmen: Unternehmen müssen eine Importlizenz beantragen und im SISCOMEX registriert sein. Für viele Produkte ist eine Genehmigung des Gesundheitsministeriums oder der Landwirtschaftsbehörde erforderlich.
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