Ob Sie erstmals eine Sendung verzollen oder regelmäßig mit internationalen Lieferungen arbeiten – unser Zoll-Glossar unterstützt Sie dabei, alle wichtigen Begriffe rund um Vorbereitung, Versand und Verzollung zu verstehen. Das Glossar bietet Ihnen klare und kurze Erklärungen, die besonders für Einsteiger und Logistik-Mitarbeiter hilfreich sind, aber auch Experten eine kompakte Nachschlagehilfe bieten. Wenn Sie Zollangelegenheiten erledigen möchten, bieten wir Ihnen im Bedarfsfall Beratung und Dienstleistungen, die den gesamten Prozess unkompliziert und effizient gestalten. Haben Sie noch ungeklärte Fragen zu zollrelevanten Begriffen oder möchten eine persönliche Beratung zu Ihrem Zollvorgang? Dann kontaktieren Sie unsere Experten bei Mail Boxes Etc.!
Alles, was vor Versand oder Import geprüft und vorbereitet werden muss.
Ebene 1 – BasiswissenEin Drittland ist jedes Land außerhalb der Europäischen Union (EU). EU-Ausnahmegebiete sind Regionen, die zwar politisch zur EU gehören, aber zollrechtlich als Drittländer gelten (z. B. Kanarische Inseln, Ceuta, Melilla).
Die Exportadresse bezeichnet den Standort, von dem die Ware ausgeführt wird. Absender ist der Versender der Ware, Empfänger die Person oder Firma, die die Ware im Zielland erhält.
Eine Warenlieferung ohne Gegenleistung, die privat oder geschäftlich erfolgen kann. Auch Geschenke unterliegen beim Versand ins Ausland bestimmten Zoll- und Wertgrenzen.
Internationales Warencodierungssystem der Weltzollorganisation (WZO) zur einheitlichen Klassifizierung von Gütern im Außenhandel. Grundlage für Zolltarife und Handelsstatistiken.
Dokument mit allen relevanten Angaben zu einer Warenlieferung (Verkäufer, Käufer, Warenbeschreibung, Preis, Menge, Ursprungsland usw.). Grundlage für Verzollung und Zollwertbestimmung.
Eine Scheinrechnung ohne Zahlungsaufforderung, z. B. für unverkäufliche Warenmuster, Geschenke oder Ersatzlieferungen. Dient ausschließlich der Zollanmeldung.
Persönliches Eigentum von Reisenden, das zur privaten Nutzung oder als Geschenk mitgeführt wird. Bestimmte Wertgrenzen und Einfuhrbeschränkungen sind zu beachten.
Unionsware ist Ware, die sich im freien Verkehr der EU befindet. Nicht-Unionsware stammt aus Drittländern und wurde noch nicht eingeführt oder verzollt.
Persönliche Gegenstände, die beim Wohnsitzwechsel in ein anderes Land mitgeführt werden. Unter bestimmten Bedingungen von der Zoll- und Steuerpflicht befreit.
Erklärung auf einer Rechnung, mit der der Ausführer den präferenziellen Ursprung einer Ware bestätigt. Dient als Nachweis für Zollvergünstigungen.
Prozentualer Abgabesatz, der auf den Zollwert einer eingeführten Ware angewendet wird. Basis für die Berechnung der Einfuhrzölle.
Vereinbarung zwischen Staaten, innerhalb derer keine Zölle auf den gegenseitigen Handel erhoben werden und ein gemeinsamer Außenzollsatz gegenüber Drittländern gilt.
Berechnungsgrundlage für Zölle und Einfuhrumsatzsteuer. Meist der Transaktionswert – also der tatsächlich gezahlte Preis der Ware einschließlich bestimmter Nebenkosten.
Bankgarantie, die sicherstellt, dass der Exporteur nach Erfüllung definierter Bedingungen (z. B. Vorlage von Versanddokumenten) seine Zahlung erhält.
EU-weite Registrierungsnummer für Unternehmen, die im Zollverkehr tätig sind. Sie dient der eindeutigen Identifizierung bei Zollanmeldungen.
Präferenznachweise, die den Ursprung einer Ware aus bestimmten Ländern belegen und somit zollbegünstigte Einfuhr ermöglichen.
Amtliche Bewilligung, die für den Export bestimmter Waren (z. B. Dual-Use-Güter oder Rüstungsgüter) erforderlich ist.
Rechtsbereich, der den Export sensibler Güter regelt:
Erklärung des Lieferanten über den präferenziellen Ursprung seiner Waren. Eine Langzeit-Lieferantenerklärung gilt für wiederkehrende Lieferungen über einen bestimmten Zeitraum.
Amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass Pflanzenexporte frei von Schädlingen und Krankheiten sind. Von der Pflanzenschutzbehörde des Ursprungslandes ausgestellt.
Internationale Abkommen, die niedrigere oder keine Zollsätze gewähren, wenn der Ursprungsnachweis einer Ware erbracht wird (z. B. durch EUR.1 oder Ursprungserklärung).
Unternehmen, die sich im Registered Exporter System registriert haben und Präferenznachweise (z. B. Ursprungserklärungen) eigenständig ausstellen dürfen.
Bewertung potenzieller Risiken im Warenverkehr auf Grundlage von Ursprung, Art der Ware und Beteiligten zur gezielten Zollkontrolle.
Überprüfung von Geschäftspartnern gegen internationale Embargo- und Sanktionslisten, um Verstöße gegen Außenwirtschaftsrecht zu vermeiden.
Eingangsanmeldung (ENS) im EU-Sicherheitsprogramm (Import Control System 2) enthält Vorausinformationen über Sendungen, die in die EU eingeführt werden.
Zusatzabgaben auf importierte Waren, wenn nachgewiesen wird, dass diese zu Dumpingpreisen oder mit unzulässigen Subventionen exportiert werden.
CO₂-Grenzausgleichssystem der EU, das sicherstellt, dass importierte Waren denselben Klimaschutzauflagen unterliegen wie EU-Produkte, indem CO2-Preise an den EU-Emissionshandel angeglichen werden.
Standardformular für Zollanmeldungen in der EU mit vereinheitlichten Datensätzen zu Versand, Einfuhr und Ausfuhr.
Endverwendung beschreibt den endgültigen Zweck einer Ware. Compliance-Richtlinien stellen sicher, dass alle Export- und Zollvorschriften rechtskonform eingehalten werden.
Internationale Verträge, die Handelserleichterungen schaffen, z. B.
EU-Rechtsrahmen zur Harmonisierung der Mehrwertsteuer, einschließlich Regelungen für grenzüberschreitende Lieferungen.
Internationales Abkommen zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten durch Kontrolle des Handels mit diesen Arten.
In diesem Abschnitt finden Sie hilfreiche Begriffe rund um den physischen Transportweg Ihrer Sendung.
Ebene 1 – BasiswissenWarenlieferung, die das Zollgebiet der EU in Richtung eines Drittlands verlässt. Sie unterliegt der Ausfuhrzollabfertigung.
Elektronischer Nachweis des Zolls, dass eine Sendung das Zollgebiet der EU tatsächlich verlassen hat. Dient als wichtige Belegunterlage für Umsatzsteuerzwecke.
Die Zollstelle, über die eine Ware physisch die EU verlässt – z. B. der Hafen oder Flughafen, an dem die Ware ausgeführt wird.
Seefrachtbrief bzw. Konnossement. Dokument, das den Empfang der Ware durch die Reederei bestätigt und zugleich als Eigentums- und Transportnachweis dient.
Zollstelle, bei der die Ausfuhrzollanmeldung angenommen und geprüft wird, meist in der Nähe des Versenders oder Versandorts.
Beförderungsdokument im Straßengüterverkehr nach dem CMR-Übereinkommen. Enthält Angaben zu Absender, Empfänger, Art und Menge der Güter und dient als Nachweis über den Transportvertrag.
Unternehmen, das Kurier-, Express- oder Paketdienste anbietet. Beispiele: DHL Express, UPS, FedEx, DPD. Sie übernehmen meist die Zollabwicklung für Standard-Sendungen.
„Air Waybill“ – Frachtbrief im Luftverkehr. Dokumentiert den Lufttransportvertrag und enthält Angaben zu Absender, Empfänger, Flugroute und Frachtkosten.
Elektronisches System zur Nachverfolgung einer Sendung entlang der Transportkette. Zeigt den aktuellen Status und Standort einer Lieferung.
Automatisiertes IT-System der deutschen Zollverwaltung zur elektronischen Abwicklung von Zollanmeldungen, Bewilligungen und Verfahrensnachweisen.
Von der Zollbehörde genehmigtes Konto, das Unternehmen ermöglicht, Einfuhrabgaben gesammelt zu begleichen – meist mit monatlicher Abrechnung.
Elektronische oder schriftliche Meldung einer Ausfuhrsendung beim Zoll. Sie enthält alle relevanten Exportdaten und ist Grundlage für das Ausfuhrbegleitdokument.
Vom Zollsystem (ATLAS) erzeugtes Dokument mit der MRN (Movement Reference Number). Begleitet die Ware bis zur Ausgangszollstelle und wird dort zur Ausfuhr bestätigt.
Internationales Zolldokument für die vorübergehende Verwendung von Waren (im Messe-, Film- oder Werkzeugeinsatz). Ermöglicht zollfreie Ein- und Wiederausfuhr.
„Internet Ausfuhr Anmeldungs- Plus“ – Online-Portal des deutschen Zolls, über das kleinere Unternehmen ihre Ausfuhranmeldungen selbst elektronisch abgeben können.
Anweisung, die der Empfänger an den Spediteur oder Zollagenten gibt, wie eine Sendung importiert und abgefertigt werden soll (z. B. Zollverfahren, Lagerung, Lieferadresse).
Bündelung mehrerer Sendungen zu einem Transport:
Gebühr, die anfällt, wenn Ware im Hafen, Flughafen oder Speditionslager länger als vereinbart gelagert wird.
Dokumente des europäischen Zolltransitsystems:
Zollverfahren für Waren, die innerhalb oder außerhalb der EU bearbeitet werden:
Bezeichnet den Transport zur und von der Hauptbeförderungsstrecke (z. B. Anfahrt zum Hafen – Vorlauf, Lieferung ab Hafen – Nachlauf).
Lager, in dem primär Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung aufbewahrt werden, ohne dass Einfuhrabgaben anfallen, bis die Ware entweder eingeführt, weiterexportiert oder verarbeitet wird.
Zollrechtliche Maßnahme für sensible Waren (z. B. Dual-Use, Waffen, kritische Technologien). Es bedarf zusätzlicher Meldungen, Bewilligungen oder Kontrollen während des Transports.
Elektronisches System für die Abwicklung von Zolltransiten innerhalb Europas (New Computerised Transit System). Ermöglicht die Beförderung von Waren unter Zollaufsicht durch mehrere Länder ohne erneute Einfuhrformalitäten.
Verfahren, bei dem Waren zunächst eintreffen und unter zollamtlicher Überwachung zum zuständigen Binnenzollamt transportiert werden, um dort die Zollabfertigung durchzuführen.
Ausfuhr beziehungsweise Einfuhr von Waren, die zuvor importiert oder exportiert wurden (z. B. Rückwaren, Reparaturgut). Unter bestimmten Bedingungen zoll- und steuerfrei.
Unternehmen mit Zollbewilligung, das Waren, die unter Zollverfahren stehen, direkt am eigenen Betriebssitz ohne Gestellung bei der Grenzzollstelle empfangen darf.
Dieser Abschnitt beinhaltet zentrale Begriffe der zollrechtlichen Abwicklung – also der formellen Anmeldung, Prüfung und Berechnung von Einfuhrabgaben im Rahmen von Ein‑ und Ausfuhrvorgängen.
Ebene 1 – BasiswissenGesamtheit aller bei der Wareneinfuhr in die EU anfallenden Abgaben, darunter Zölle, Einfuhrumsatzsteuer sowie gegebenenfalls Verbrauchsteuern. Sie werden auf Grundlage des Zollwerts berechnet.
Warenlieferung, die aus einem Drittland in das Zollgebiet der EU gelangt. Solche Sendungen müssen beim Zoll angemeldet und gegebenenfalls verzollt werden.
Steuer, die beim Import von Waren aus Drittländern entsteht und der inländischen Mehrwertsteuer entspricht. Sie wird auf den Zollwert zuzüglich Zoll und Transportkosten bis zum ersten Bestimmungsort berechnet.
Bezeichnung für Waren, die unter zollamtlicher Überwachung stehen. Zollgut wird erst nach der Abfertigung zum freien Verkehr zur Unionsware.
Formelle Anmeldung einer Ware beim Zoll, in der Art, Menge, Wert und Ursprung der Ware angegeben werden. Sie kann elektronisch über Systeme wie ATLAS erfolgen.
Amtliches Dokument, das die vom Zoll festgesetzten Einfuhrabgaben enthält. Es dient als Grundlage für die Abgabenentrichtung und kann im Widerspruchsverfahren angefochten werden.
Digitale Datenbank (z. B. TARIC, EZT-Online), in der alle geltenden EU- und nationalen Zolltarife, Warennummern sowie Abgabensätze hinterlegt sind. Sie erleichtert die korrekte Zolltarifierung von Waren.
Gestellung bedeutet die Vorlage einer Ware beim Zoll zur Prüfung. Die Gestellungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen die Ware nach Ankunft gestellt werden muss.
EU-weit eingeführtes elektronisches Verfahren zur Vereinfachung der Mehrwertsteuererhebung bei Online-Verkäufen an Endkunden innerhalb der EU. Es ermöglicht, die Umsatzsteuer zentral in einem Mitgliedsstaat abzuführen.
Eindeutige Referenznummer, die Zollanmeldungen und Versandverfahren elektronisch kennzeichnet. Sie dient der Nachverfolgung und Kontrolle von Zollvorgängen.
EU-System zur zentralen Erfassung und Abführung von Umsatzsteuer für innergemeinschaftliche Fernverkäufe. Unterscheidet sich vom IOSS, das für Warenimporte aus Drittländern gilt.
Elektronische Austauschverfahren für Zollinformationen.
Vereinfachte Verfahrensform, die registrierten Unternehmen erlaubt, im Rahmen bestimmter Bewilligungen nur reduzierte Begleitdokumente bei Zollanmeldungen vorzulegen.
Systematische Erfassung und Meldung zollrelevanter Geschäftsvorgänge zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Dient der internen Kontrolle und externen Nachweisführung bei Zollprüfungen.
Verfahren, bei dem die Einfuhrumsatzsteuer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat abgeführt wird, in dem der Importeur umsatzsteuerlich registriert ist. Häufig bei grenzüberschreitender Logistik in Verwendung.
Betriebsinterne Richtlinien und Prüfmechanismen zur Sicherstellung, dass alle Export- und Importvorgänge rechtskonform abgewickelt werden – vor allem im Rahmen der Exportkontrolle.
Dienstleistung, bei der ein bevollmächtigter Vertreter (z. B. Zolldeklarant oder Spediteur) im eigenen Namen, aber im Auftrag des Importeurs handelt, um Zoll- oder Steuerverfahren wahrzunehmen.
Amtliche oder interne Überprüfung von Zollprozessen, Dokumentationen und Zahlungen. Ziel ist die Sicherstellung der korrekten Anwendung von Zollvorschriften und Präferenzregelungen.
Wissenswertes für die Dokumentation und Nachbereitung Ihrer Zollangelegenheiten beim Versand.
Ebene 1 – BasiswissenBeleg, der den tatsächlichen Geldfluss für eine Ware oder Dienstleistung bestätigt – z. B. Kontoauszug, Zahlungsbestätigung oder Überweisungsbeleg. Der Zahlungsnachweis kann beim Zoll als Nachweis über den Transaktionswert dienen und wird häufig bei Export- und Importprüfungen verlangt.
Gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung der vom Zoll ausgestellten Ausgangsvermerke (Nachweis des tatsächlichen Warenausgangs). Diese Dokumente müssen in der Regel zehn Jahre lang nachvollziehbar archiviert werden – digital oder in Papierform.
Verpflichtung zur Aufbewahrung von Präferenzdokumenten (z. B. Ursprungserklärungen, EUR.1, Langzeit-Lieferantenerklärungen), meist über einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren. Sie dienen als Nachweis bei nachträglichen Zollprüfungen.
Sämtliche Unterlagen, die den Versand-, Transport- und Zollprozess dokumentieren, wie Handelsrechnungen, Frachtbriefe, Transportbestätigungen und Zollpapiere. Diese Dokumentation ermöglicht die lückenlose Nachverfolgung einer Sendung im Prüf- oder Haftungsfall.
Erstellung interner und externer Berichte über die Einhaltung von zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorgaben. Dazu gehören etwa Nachweise über Exportkontrollen, Präferenzverwendung oder die Prüfung von Sanktionslisten.
Bewertung und Dokumentation von Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten nach abgeschlossenen Export- oder Importvorgängen. Ziel ist, Prozessschwachstellen zu erkennen und Compliance-Risiken in zukünftigen Vorgängen zu minimieren.
Pflichtmeldungen an nationale oder EU-Behörden zur Erfassung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z. B. Intrastat-Meldungen, EXSTAT). Sie liefern die Grundlage für Außenhandelsstatistiken und dienen der Markt- und Zollüberwachung.