Haben Sie schon einmal etwas aus dem Ausland importieren lassen? Wenn ja, wissen Sie: Der Import von Waren aus dem Ausland bietet Unternehmen und Privatpersonen zahlreiche Chancen – gleichzeitig stellt die Zollabfertigung beim Import eine zentrale Hürde dar, die ohne fundiertes Wissen schnell zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten oder rechtlichen Problemen führen kann. Umso wichtiger ist es, die Abläufe, Pflichten und Vorschriften beim Import genau zu kennen.
Auf dieser Seite erfahren Sie daher alles Wichtige rund um den Zoll-Import: von grundlegenden Definitionen über die Zolltarifierung und Einfuhrabgaben bis hin zu praktischen Hinweisen für eine reibungslose Zollabwicklung. So behalten Sie den Überblick und sorgen dafür, dass Ihre Waren sicher und regelkonform in die EU eingeführt werden. Möchten Sie sich am liebsten gar nicht mit den schriftlichen und logistischen Aufgaben rund um den Import-Zoll beschäftigen? Dann nutzen Sie den umfassenden Service von Mail Boxes Etc. – wir übernehmen die gesamte Zollabfertigung für Sie!
Eine Zollanmeldung ist dann erforderlich, wenn Waren aus einem Drittland – also außerhalb der Europäischen Union – nach Deutschland oder in einen anderen EU-Staat eingeführt werden. Innerhalb der EU hingegen gilt grundsätzlich das Prinzip des freien Warenverkehrs, sodass Sendungen zwischen EU-Mitgliedstaaten keine Zollanmeldung erfordern. Dennoch gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
Innerhalb der EU:Der Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten findet ohne Zölle und mengenmäßige Beschränkungen statt. Eine Zollanmeldung ist nicht nötig, sofern es sich nicht um Waren handelt, die speziellen Verboten oder Beschränkungen unterliegen (z. B. geschützte Tier- und Pflanzenarten, Betäubungsmittel, Waffen). Auch länderspezifische Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuervorschriften bleiben bestehen und müssen berücksichtigt werden.
Außerhalb der EU:Sobald Waren aus einem Nicht-EU-Land eingebracht werden, besteht grundsätzlich eine Zollpflicht und es muss eine Zollanmeldung abgegeben werden. Für den Import sind nicht nur die Höhe der Zölle relevant, sondern auch die richtige Deklaration, die korrekten Dokumente und die Erfüllung aller Einfuhrvorschriften. Besonders bei gewerblichen Einfuhren erfolgt die Anmeldung meist elektronisch über spezielle Systeme wie das ATLAS-Verfahren, während für private Importe oft eine mündliche Anmeldung ausreicht, sofern die Einfuhr innerhalb von bestimmten Wertgrenzen bleibt.
Ausnahmegebiete in Europa:Nicht alle europäischen Staaten sind Teil der Europäischen Union oder unterliegen vollständig dem EU-Zollgebiet. Besondere Zollvorschriften gelten für sogenannte Ausnahmegebiete wie die Färöer-Inseln, Grönland, das französische Überseegebiet oder Helgoland. Für diese Regionen gelten eigene Zollformalitäten und oft auch abweichende steuerliche Bestimmungen, weshalb eine Zollanmeldung und gegebenenfalls weitere Dokumente nötig sind.
Hinweis: Die hier angegebenen Freimengen und Richtwerte gelten für den privaten Gebrauch. Überschreitungen deuten meist auf gewerbliche Nutzung hin und führen zu verpflichtenden Zollanmeldungen und Abgaben.
Wichtige Begriffe zum Zoll-Import
Fast alle Importzollanmeldungen werden über digitale Systeme, in Deutschland meist über das IT-System ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem), abgewickelt. Dies beschleunigt die Bearbeitung durch den Zoll und sorgt für Transparenz im Importprozess. Die elektronische Importanmeldung ist Standard für Waren mit einem Wert über 1.000 €. Für geringwertige Sendungen können vereinfachte, oft mündliche Abfertigungsverfahren genutzt werden, sofern die Warenwertgrenzen eingehalten werden. Trotzdem gilt: Auch bei kleinen Sendungen sind handelsübliche Belege wie Rechnung, Lieferschein oder Frachtpapiere verpflichtend.
Für den Import benötigen Sie eine Reihe von Dokumenten, die der Fracht beigelegt und beim Zoll vorgelegt werden müssen, um eine möglichst unverzögerte Einfuhrabwicklung zu gewährleisten.
Die Zollgebühren beim Import hängen vom jeweiligen Warenwert, der Produktart und deren Herkunftsland sowie der Art der Sendung ab.
Wie beim Export gelten beim Import für bestimmte Gebiete Europas eigene Zoll- und Steuerbestimmungen. Die wichtigsten Gebiete (z. B. Färöer, Grönland, Helgoland, Kanarische Inseln, Ceuta/Melilla, Livigno) sind nicht Teil des EU-Zoll- oder -Mehrwertsteuergebiets. Importvorgänge in/aus diesen Regionen benötigen eigene Nachweise und Abfertigungen. Für Sendungen außerhalb der EU in diese Regionen muss z. B. der Unionscharakter* der Waren nachgewiesen werden, sofern zollfreie Abfertigung beansprucht werden soll.
* Der Unionscharakter bezeichnet den zollrechtlichen Status von Waren als „Unionswaren“ innerhalb der Europäischen Union. Unionswaren sind entweder vollständig in der EU hergestellt, dort gewonnen oder verzollt und zum freien Verkehr überlassen worden. Der Nachweis des Unionscharakters ist immer dann erforderlich, wenn Waren aus dem Zollgebiet der EU in sogenannte Sondergebiete oder Ausnahmegebiete der Europäischen Union geliefert werden, die besonderen zollrechtlichen Bestimmungen unterliegen (zum Beispiel Färöer Island, Kanarische Inseln, Åland-Inseln, Ceuta/Melilla, Helgoland). Nur durch einen formalen Nachweis, meistens über spezielle Handelspapiere (früher durch Papiere wie T2L oder T2LF, seit März 2024 elektronisch über das Proof of Union Status-System, PoUS), kann belegt werden, dass es sich um Unionswaren handelt und die Lieferung somit von Zollabgaben befreit bleiben kann.
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