Zollabfertigung Import – Alles, was Sie wissen müssen

Zollabfertigung Import – Alles, was Sie wissen müssen

KONTAKTIEREN SIE UNS

Haben Sie schon einmal etwas aus dem Ausland importieren lassen? Wenn ja, wissen Sie: Der Import von Waren aus dem Ausland bietet Unternehmen und Privatpersonen zahlreiche Chancen – gleichzeitig stellt die Zollabfertigung beim Import eine zentrale Hürde dar, die ohne fundiertes Wissen schnell zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten oder rechtlichen Problemen führen kann. Umso wichtiger ist es, die Abläufe, Pflichten und Vorschriften beim Import genau zu kennen.

Auf dieser Seite erfahren Sie daher alles Wichtige rund um den Zoll-Import: von grundlegenden Definitionen über die Zolltarifierung und Einfuhrabgaben bis hin zu praktischen Hinweisen für eine reibungslose Zollabwicklung. So behalten Sie den Überblick und sorgen dafür, dass Ihre Waren sicher und regelkonform in die EU eingeführt werden. Möchten Sie sich am liebsten gar nicht mit den schriftlichen und logistischen Aufgaben rund um den Import-Zoll beschäftigen? Dann nutzen Sie den umfassenden Service von Mail Boxes Etc. – wir übernehmen die gesamte Zollabfertigung für Sie!

Mehr Erfahren

Zollanmeldung und -abwicklung beim Import: Die Grundlagen

Eine Zollanmeldung ist dann erforderlich, wenn Waren aus einem Drittland – also außerhalb der Europäischen Union – nach Deutschland oder in einen anderen EU-Staat eingeführt werden. Innerhalb der EU hingegen gilt grundsätzlich das Prinzip des freien Warenverkehrs, sodass Sendungen zwischen EU-Mitgliedstaaten keine Zollanmeldung erfordern. Dennoch gibt es einige Besonderheiten zu beachten:

Innerhalb der EU:

Der Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten findet ohne Zölle und mengenmäßige Beschränkungen statt. Eine Zollanmeldung ist nicht nötig, sofern es sich nicht um Waren handelt, die speziellen Verboten oder Beschränkungen unterliegen (z. B. geschützte Tier- und Pflanzenarten, Betäubungsmittel, Waffen). Auch länderspezifische Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuervorschriften bleiben bestehen und müssen berücksichtigt werden.

Außerhalb der EU:

Sobald Waren aus einem Nicht-EU-Land eingebracht werden, besteht grundsätzlich eine Zollpflicht und es muss eine Zollanmeldung abgegeben werden. Für den Import sind nicht nur die Höhe der Zölle relevant, sondern auch die richtige Deklaration, die korrekten Dokumente und die Erfüllung aller Einfuhrvorschriften. Besonders bei gewerblichen Einfuhren erfolgt die Anmeldung meist elektronisch über spezielle Systeme wie das ATLAS-Verfahren, während für private Importe oft eine mündliche Anmeldung ausreicht, sofern die Einfuhr innerhalb von bestimmten Wertgrenzen bleibt.

Ausnahmegebiete in Europa:

Nicht alle europäischen Staaten sind Teil der Europäischen Union oder unterliegen vollständig dem EU-Zollgebiet. Besondere Zollvorschriften gelten für sogenannte Ausnahmegebiete wie die Färöer-Inseln, Grönland, das französische Überseegebiet oder Helgoland. Für diese Regionen gelten eigene Zollformalitäten und oft auch abweichende steuerliche Bestimmungen, weshalb eine Zollanmeldung und gegebenenfalls weitere Dokumente nötig sind.

Einfuhrbeschränkungen innerhalb der EU
  • Innerhalb der Europäischen Union besteht grundsätzlich freier Warenverkehr: Die meisten Waren können von Privatpersonen unbeschränkt zum eigenen Gebrauch transportiert werden, ohne dass Zölle anfallen.
  • Für bestimmte Warengruppen wie Alkohol, Tabak oder Kaffee gelten allerdings sogenannte Richtmengen bzw. Reisefreimengen, um den Eigenbedarf zu definieren. Werden diese überschritten, kann das auf einen gewerblichen Import hindeuten und zusätzliche Prüfungen nach sich ziehen.
  • Auch einige nationale Beschränkungen, etwa bei Waffen, geschützten Tier- oder Pflanzenarten oder Medikamenten, können innerhalb der EU-Anwendung finden.
Einfuhrbeschränkungen aus Nicht-EU-Ländern
  • Beim Import aus Drittländern gelten deutlich niedrigere Freimengen sowie strengere Werte- und Mengenbegrenzungen für Genussmittel wie Alkohol oder Tabak.
  • Für alle Waren, die die Einfuhrfreigrenzen übersteigen, müssen Abgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) entrichtet werden und eine Anmeldung beim Zoll ist verpflichtend.
  • Es gibt spezielle Regeln und Limitierungen, die je nach Warengruppe, Warenwert und Verkehrsmittel variieren.
  • Darüber hinaus können Einfuhrverbote, Embargos oder andere restriktive Maßnahmen für bestimmte Länder oder Produkte greifen.
Übersicht – Einfuhrfreimengen im Vergleich
Kategorie
Innerhalb der EU (für Privatverbrauch)
Aus Nicht-EU-Ländern (Beispiel Deutschland)
Alkohol (Spirituosen)
10 Liter
1 Liter
Wein
unbegrenzt
4 Liter
Bier
110 Liter
16 Liter
Tabakwaren (Zigaretten)
800 Stück
200 Stück
Gesamtwarenwert
unbegrenzt (Eigenbedarf)
300–430 € (je nach Art der Reise)

Hinweis: Die hier angegebenen Freimengen und Richtwerte gelten für den privaten Gebrauch. Überschreitungen deuten meist auf gewerbliche Nutzung hin und führen zu verpflichtenden Zollanmeldungen und Abgaben.

Wichtige Begriffe zum Zoll-Import

  • Import / Einfuhr: Darunter versteht man die Einbringung von Waren aus dem Ausland – insbesondere aus Nicht-EU-Ländern – in das Zollgebiet der EU oder Deutschlands.
  • Importzoll / Einfuhrzoll: Dies ist eine staatliche Abgabe, die auf importierte Waren erhoben wird, um die heimische Wirtschaft zu schützen und um staatliche Einnahmen zu generieren. Die Berechnung erfolgt dabei entweder als Wertzoll (Prozentsatz des Warenwerts) oder als Mengenzoll (Abgabe pro Einheit, z. B. Gewicht).
  • Einfuhrabgabe: Ein Sammelbegriff für alle Abgaben, die beim Import von Waren entstehen. Dazu zählen Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern.
  • Zolltarifnummer / HS-Code: Mit dem harmonisierten „Commodity Description and Coding System“ (HS-Code bzw. Zolltarifnummer) wird jedes Produkt im internationalen Handel klassifiziert und eindeutig identifiziert. Der Zolltarif bestimmt unter anderem, wie hoch der Zoll auf das jeweilige Produkt ist.
  • Zollanmeldung: Darunter versteht man die offizielle Registrierung von Waren beim Zoll zur Verzollung. Sie ist verpflichtend bei der Einfuhr aus Drittstaaten und muss meist elektronisch – häufig über das ATLAS-System – erfolgen.
  • Zollwert: Das ist der maßgebliche Wert einer Warenlieferung, anhand dessen die Zollabgaben berechnet werden. In der EU basiert der Zollwert meist auf dem vom Käufer gezahlten Preis (Transaktionswert).
  • Zollunion: Eine Gruppe von Staaten, die gegenseitig keine Zölle auf den Warenverkehr erheben, aber eine gemeinsame Zollpolitik gegenüber Drittländern verfolgen. Die EU ist ein Beispiel für eine Zollunion.
  • Zollkontingent: Hierbei handelt es sich um die mengenmäßige Beschränkung der Warenimporte, wobei für bestimmte Mengen niedrigere Zollsätze gelten oder gar kein Zoll erhoben wird.
  • Embargo: Ein staatliches Handelsverbot oder Beschränkung des Warenverkehrs mit bestimmten Ländern, meist aus politischen Gründen.
  • Eigenbedarf (Reisefreimenge): Der Begriff bezeichnet den Warenanteil, den Privatpersonen ohne Zollanmeldung oder Abgaben innerhalb der EU bzw. aus Drittländern für den persönlichen Gebrauch einführen dürfen.
  • Veredelungsverkehr: Das Zollverfahren, bei dem Waren temporär eingeführt, verarbeitet und anschließend wieder ausgeführt werden können, oft zoll- und abgabenfrei.

Spezielle Themen zum Import-Zoll

Fast alle Importzollanmeldungen werden über digitale Systeme, in Deutschland meist über das IT-System ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem), abgewickelt. Dies beschleunigt die Bearbeitung durch den Zoll und sorgt für Transparenz im Importprozess. Die elektronische Importanmeldung ist Standard für Waren mit einem Wert über 1.000 €. Für geringwertige Sendungen können vereinfachte, oft mündliche Abfertigungsverfahren genutzt werden, sofern die Warenwertgrenzen eingehalten werden. Trotzdem gilt: Auch bei kleinen Sendungen sind handelsübliche Belege wie Rechnung, Lieferschein oder Frachtpapiere verpflichtend.

Für den Import benötigen Sie eine Reihe von Dokumenten, die der Fracht beigelegt und beim Zoll vorgelegt werden müssen, um eine möglichst unverzögerte Einfuhrabwicklung zu gewährleisten.

  • Einfuhranmeldung: Die Anmeldung ist beim Zoll einzureichen und bildet die Grundlage für die Zollabfertigung importierter Ware. Für gewerbliche Importe erfolgt sie meist elektronisch über das ATLAS-System; bei niedrigen Warenwerten sind auch vereinfachte Verfahren möglich.
  • Handelsrechnung: Sie liefert detaillierte Angaben zu Warenart, Wert, Ursprungsland und Importeur. Ohne Handelsrechnung ist die Abfertigung in der Regel nicht möglich.
  • Frachtbrief / Transportdokumente: Je nach Versandart ist z. B. ein Luftfrachtbrief, CMR-Frachtbrief (Lkw), Seefracht- oder Bahndokument nötig. Sie weisen den Transportweg und die Verantwortlichen nach.
  • Packliste: Eine Packliste gibt Überblick über Menge, Verpackungsdetails und genaue Inhalte der Einfuhrsendung, was die Kontrolle beim Zoll erleichtert.
  • Ursprungszeugnis (Certificate of Origin): Dieses Dokument bestätigt das Ursprungsland der Ware. Es wird von vielen Importländern gefordert, insbesondere bei sensiblen Produkten, bei Handelsabkommen oder zum Nachweis von Zollpräferenzen.
  • Importgenehmigung: Bestimmte Produkte (z. B. Arzneimittel, Dual-Use-Güter oder Pflanzen) erfordern je nach Land spezielle Einfuhrgenehmigungen oder Kontrollunterlagen.

Die Zollgebühren beim Import hängen vom jeweiligen Warenwert, der Produktart und deren Herkunftsland sowie der Art der Sendung ab.

  • Waren bis zu einem Wert von 150 Euro sind meist zollfrei, es fällt aber Einfuhrumsatzsteuer (7% oder 19%) an.
  • Für Genussmittel wie Alkohol, Tabak und Kaffee gilt keine Zollfreigrenze, hier werden Zölle und Verbrauchsteuern direkt erhoben.
  • Der Zollsatz variiert je nach Produkt und Ursprung, z. B. 0% bei Mobiltelefonen, bis zu 12% bei Textilien.
  • Der Zollwert setzt sich zusammen aus Warenpreis plus Versand- und Verpackungskosten.
  • Die EU hat Präferenzabkommen mit verschiedenen Ländern, die Zollvergünstigungen ermöglichen, wenn der Warenursprung durch Ursprungszeugnisse nachgewiesen wird.
  • Alle Zoll- und Steuerdaten müssen digital an die Zollbehörden übermittelt werden.
  • Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern) werden meist vom Transportdienstleister vorgestreckt und bei Warenübergabe vom Empfänger bezahlt.
  • Bei kleineren Beträgen (unter 1 Euro an Steuern/Abgaben) erfolgt keine Erhebung.
  • Zusätzliche Gebühren können durch Paketdienste für Zollabwicklung oder Vorfinanzierung anfallen.

Die wichtigsten Zoll-Bestimmungen für EU-Länder

  • Innerhalb der EU ist der Import von Waren grundsätzlich zollfrei, es gibt jedoch steuerliche Vorgaben (z. B. Mehrwertsteuerpflicht), die zu beachten sind. Auch Verbrauchsteuern auf Alkohol, Tabak oder Energieprodukte können anfallen. Für Importe gilt die Steuerpflicht im Bestimmungsland. Für Waren aus Drittstaaten ist stets eine förmliche Zollabfertigung notwendig – unabhängig vom Wert, sofern keine Ausnahme greift.
  • Zu den EU-Mitgliedsstaaten zählen: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden.
  • Länder wie Schweiz, Norwegen und Großbritannien gehören nicht zur EU, weshalb für Importe stets sämtliche Zoll- und Einfuhrbestimmungen einzuhalten sind. Für Importe aus Zollunionsländern (z. B. Türkei, Andorra, San Marino) gelten teilweise Erleichterungen, aber nicht automatisch ein vollständiger Wegfall der Zollabwicklung.
  • Für landwirtschaftliche Erzeugnisse und bestimmte gewerbliche Waren gelten weiterhin Zollaussetzungen sowie autonome Zollkontingente, die von der EU regelmäßig angepasst werden, um ausreichende Versorgung und stabilen Handel sicherzustellen.

Wie beim Export gelten beim Import für bestimmte Gebiete Europas eigene Zoll- und Steuerbestimmungen. Die wichtigsten Gebiete (z. B. Färöer, Grönland, Helgoland, Kanarische Inseln, Ceuta/Melilla, Livigno) sind nicht Teil des EU-Zoll- oder -Mehrwertsteuergebiets. Importvorgänge in/aus diesen Regionen benötigen eigene Nachweise und Abfertigungen. Für Sendungen außerhalb der EU in diese Regionen muss z. B. der Unionscharakter* der Waren nachgewiesen werden, sofern zollfreie Abfertigung beansprucht werden soll.

* Der Unionscharakter bezeichnet den zollrechtlichen Status von Waren als „Unionswaren“ innerhalb der Europäischen Union. Unionswaren sind entweder vollständig in der EU hergestellt, dort gewonnen oder verzollt und zum freien Verkehr überlassen worden. Der Nachweis des Unionscharakters ist immer dann erforderlich, wenn Waren aus dem Zollgebiet der EU in sogenannte Sondergebiete oder Ausnahmegebiete der Europäischen Union geliefert werden, die besonderen zollrechtlichen Bestimmungen unterliegen (zum Beispiel Färöer Island, Kanarische Inseln, Åland-Inseln, Ceuta/Melilla, Helgoland). Nur durch einen formalen Nachweis, meistens über spezielle Handelspapiere (früher durch Papiere wie T2L oder T2LF, seit März 2024 elektronisch über das Proof of Union Status-System, PoUS), kann belegt werden, dass es sich um Unionswaren handelt und die Lieferung somit von Zollabgaben befreit bleiben kann.

Jetzt Import-Zollabwicklung mit MBE starten

Sie haben weitere Fragen zum Einfuhrzoll oder möchten sich umfassender über alle Richtlinien zur Import-Zollabwicklung informieren? Dann sind Sie bei MBE goldrichtig! Sichern Sie sich jetzt kompetente Unterstützung bei Ihrer Einfuhr-Zollabwicklung – für jedes Wunschland. Nutzen Sie unser Kontaktformular, besuchen Sie uns in einem MBE-Center in Ihrer Nähe oder melden Sie Ihre Sendung gleich online an – für eine reibungslose und transparente Abwicklung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Weitere MBE Lösungen
Versand in Europa
Versand in Deutschland
Versand in Europa
Grenzüberschreitende Logistik ist im modernen Business unabdingbar. Mail Boxes Etc. ist ihr starker Partner auch über den nationalen Versand hinaus. Beim Versand in Europa genießen Sie als MBE-Kunde alle wichtigen Vorteile, die auch für den inländischen Versand gelten.
Versand in Deutschland
Mail Boxes Etc. ist Ihr Experte für den Versand in Deutschland und weltweit. Mit mehr als 2.900 Standorten in 53 Ländern bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für den nationalen und internationalen Versand Ihrer Pakete, Päckchen, Briefe oder Frachtsendungen.
MBE Deutschland GmbH • Bundesallee 39-40a • 10717 Berlin • Tel. +49 30 72 62 090 • Fax +49 30 72 62 09-250 • mbe@mbe.de • www.mbe.de

Die Mail Boxes Etc./MBE Center werden von unabhängigen Unternehmern als Franchisepartner betrieben, die im Rahmen eines Franchisevertrages unter der Marke MBE tätig sind. Über sein Franchisenetzwerk bietet Mail Boxes Etc. Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen an. Im Zentrum der Dienstleistungen stehen Logistik- und Versandservices – hierfür hat MBE zu Gunsten seiner Franchisepartner vertragliche Vereinbarungen mit den wichtigsten nationalen und internationalen Expresskurieren abgeschlossen – zum anderen Grafik- und Druckservices, die entweder direkt oder auf Grund von Vereinbarungen mit großen Druckcentern erbracht werden. Die Promotion der Serviceleistungen für Geschäfts- und Privatkunden erfolgt im Rahmen der Geschäftstätigkeit des einzelnen MBE Franchisepartners innerhalb und außerhalb des MBE Centers. Mail Boxes Etc. und MBE sind eingetragene Marken, die mit Genehmigung von Fortidia - einer eingetragenen Marke von MBE Worldwide S.p.A - verwendet werden (alle Rechte sind vorbehalten). Die von den einzelnen MBE Centern angebotenen Dienstleistungen können je nach Standort unterschiedlich sein. Das auf dieser Internetseite vorhandene Material, die hierin enthaltenen Informationen und Daten dürfen nicht kopiert, verteilt, verändert, weiterveröffentlicht, wiedergegeben, heruntergeladen oder an Dritte weitergeleitet werden, sofern nicht eine vorherige schriftliche Genehmigung von MBE Deutschland GmbH erteilt wurde. Wir übernehmen keine Haftung für den widerrechtlichen Gebrauch der auf dieser Webseite enthaltenen Materialien, Informationen und/oder der hier enthaltenen Daten.
##COUNTRY##
At the moment there are no Service Centers in ##COUNTRY##.
If you are interested in opening a Center or acquiring the Licence please contact:

MBE WORLDWIDE


Zurück

Anfrage stellen

Bitte nennen Sie uns so viele Details wie möglich.
Wie können wir Ihnen behilflich sein?
Ihre Auswahl
}